{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:16695","type":"document","title":"Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013563","data_quality":"original","summary":"geändert beschlossen","position":"8.6","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/16695/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/16695","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 \n \n8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans \nfür die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 \ngeändert beschlossen \n \n211792 \n \nAbstimmungsergebnis: einstimmig \n \nErgebnis der Anhörung: \n \nDie Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 \nRettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der \nursprünglichen Vorlage DS 211792 vor: \n  \n1.            Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des \nRettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten \nVeränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird \nzugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf \nJahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit \nrettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt \nBonn. \n  \n2.            Die Beschlussziffer 2a) „10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 \nLaufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe \n1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden \nRettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel \nab 01.01.2023“ wird gestrichen. \n  \nErläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen \n  \nAuf Grund der Zeitplanung ist die Einleitung des vom Rettungsgesetz NRW \n(RettG NRW) vorgesehenen formellen Beteiligungsverfahren, die Einbindung \ndes Gesamtpersonalrates und die Einbringung in die Ratsgremien parallel \nerfolgt. Der Gesetzgeber hat hier u.a. ein Erörterungsrecht der \nKrankenkassen vorgesehen und die Verpflichtung, dass hinsichtlich \nkostenbildender Qualitätsmerkmale in Verhandlungen Einvernehmen \nanzustreben ist. Die Kostenträger haben am 03.11.2021 abschließend die \nZustimmung zu dem Bedarfsplanentwurf erklärt. Nachfolgend sind nun die in \ndem Verfahren vereinbarten Ergänzungen und Änderungen noch in den zur \nGremienberatung anstehenden Bedarfsplanentwurf einzufügen. Die \nVerwaltung hat darüber hinaus eingegangene Stellungnahmen der \nHilfsorganisationen und sonstiger Leistungserbringer ausgewertet. Als \nErgebnis sind auch hier Veränderungen gegenüber der ursprünglichen \nEntwurfsfassung vorzusehen. \n  \nFolgende Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren sind eingegangen: \nSeite 1 von 146\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 2  \n \n——\n  \nDGUV-Landesverband West Rückmeldung, Verweis auf \nStellungnahme der GKV \nVerbände der gesetzlichen \nKrankenkassen \nRückmeldung, Erörterungsbedarf \nKommunale Gesundheitskonferenz Rückmeldung, kein Erörterungsbedarf \nArbeiter-Samariter-Bund (ASB) Stellungnahme mit \nÄnderungsvorschlägen \nDeutsches Rotes Kreuz (DRK) Stellungnahme mit \nÄnderungsvorschlägen \nMalteser Hilfsdienst (MHD) Stellungnahme mit \nÄnderungsvorschlägen \nJohanniter Unfallhilfe (JUH) Keine Rückmeldung \nFalck Notfallrettung und \nKrankentransport \nRückmeldung, keine \nÄnderungsvorschläge \nMedicare Keine Rückmeldung \n  \nI.                    Auswertung der Stellungnahmen \n  \nDie Verwaltung hat die Stellungnahmen der Hilfsorganisationen ASB, DRK \nund MHD, die inhaltliche Anregungen enthalten, ausgewertet und \nnachfolgend auch in Gesprächen mit den Organisationen erörtert. Die \nStellungnahmen sowie Ergebnisse der Auswertung sind in Anlage 2 \ndargestellt. Alle anderen Rückmeldungen, s. vorstehende Tabelle, enthalten \nkeine inhaltlichen Angaben und Veränderungswünsche, so dass die \nBetrachtung in Anlage 2 entbehrlich ist. \n  \nIm Ergebnis können nun folgende Anpassungen des Entwurfs des \nRettungsdienstbedarfsplans (Anlage 1) skizziert werden: \n  \n•                 Verzicht auf die Besetzung des 24h Rettungswagens auf der Feuer- \nund Rettungswache 2 mit Personal der Berufsfeuerwehr \n  \nAus Gründen der im Bedarfsplan dargestellten Trägerverantwortung und \nQualität sah der ursprüngliche Entwurf vor, dass der derzeit vom \nDeutschen Roten Kreuz besetzte Rettungswagen auf der Feuer- und \nRettungswache Bonn-Beuel in der nächsten Vertragsperiode durch die \nBerufsfeuerwehr besetzt wird. Der Anteil der im Rettungsdienst durch \ndie eingebundenen Dritten zu erbringenden Leistungen wäre unter \nBerücksichtigung der dargestellten Anpassungen in der Notfallrettung \nhierbei gesamtstädtisch betrachtet gleichgeblieben. In den \nStellungnahmen wurde deutlich, dass dies auf Grund wegfallender \nAusbildungsmöglichkeiten und der Attraktivität dieser 24h-Funktion für \ndie Mitarbeitenden von dort kritisch betrachtet wird. Nach Abwägung der \ngegenläufigen Argumentationen wird im Sinne einer weiterhin \npartnerschaftlichen Zusammenarbeit und Befriedung des laufenden \nBedarfsplanverfahrens auf die Umsetzung der Maßnahme in dieser \nBedarfsplanperiode von Seiten der Trägerin verzichtet. Daher kann \nauch die Beschlussziffer 2a („10 Stellen…“)  entfallen. Die Trägerin wird \ndie Maßnahme bei Bedarf oder neuer Umsetzungsmöglichkeit wieder \nvorschlagen. \nSeite 2 von 146\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 3  \n \n——\n  \nIn Zusammenhang mit der Besetzung von Rettungsmitteln wurde in den \nStellungnahmen auch die Stärkung eines attraktiven Arbeitsumfelds und \nhier die Option der Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen durch die \nLeistungserbringer thematisiert. Auch wenn dieser Ansatz teilweise \nnachvollzogen werden kann, so stellt er für den Rettungsdienst der \nStadt Bonn aus Sicht der Trägerin keine systemkompatible sinnvolle \nOption dar. Da die Präsenz der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst in \nden vergangenen Jahren ohnehin zugunsten einer weiteren Vergabe an \nDritte kontinuierlich abgenommen hat, ist eine weitere Reduzierung \nnicht sachgerecht. Die hinreichende tägliche Einsatzpraxis in allen \nTätigkeitsfeldern im Rettungsdienst ist für die Berufsfeuerwehr von \nzentraler Bedeutung, da die Trägerin mit gesetzlichem Auftrag stets \nvollumfänglich sämtliche Ausfälle von Dritten unmittelbar und \nfachgerecht in sämtlichen Bereichen zu kompensieren hat. So sind auch \ndie praktische Tätigkeit und die hier gewonnenen Erfahrungen im \nRettungsdienst wesentliche Grundlage für die gesetzlich durch \nFeuerwehrbeamte zu leistende Arbeit in der gemeinsamen Leitstelle von \nFeuerwehr und Rettungsdienst. Der Einsatz von taktisch geschultem \nfeuerwehrtechnischem Personal in der Fahrerfunktion auf den \nNotarzteinsatzfahrzeugen ermöglicht erst den Einsatz in komplexen \nEinsatzlagen (beispielsweise technische Rettung bei Verkehrsunfällen, \nBrände/Explosionen, CO-Vergiftungen, Einsatz bei Unfällen in Höhen \nund Tiefen). Auch können hierdurch neben ersten feuerwehrtechnischen \nHilfeleistungen unmittelbar Führungsaufgaben an den Einsatzstellen \nwahrgenommen werden. Diese in der Stadt Bonn zur Verfügung \nstehende Möglichkeit sorgt für ein hohes rettungsdienstliches und \nfeuerwehrtechnisches Qualitätsniveau. Durch den unmittelbaren Zugriff \nauf ausgebildete und erfahrene Feuerwehrbeamte besteht darüber \nhinaus auch in Bonn die Option, bei Einsatzspitzen oder \nGroßeinsatzlagen unmittelbar beispielsweise gemeinsam mit dem \nÄrztlichen Leiter Rettungsdienst ein weiteres Fahrzeug auf der Wache \nbesetzen zu können. \n  \nInsgesamt hat sich seit Einführung des Notarztdienstes in Bonn 1971 \ndie synergistische Aufgabenwahrnehmung mit Besetzung der \nFahrerfunktion durch die Berufsfeuerwehr in vielen Einsatzlagen \nbewährt und soll unverändert beibehalten werden. \n  \n•          Anbindung des zusätzlichen Innenstadt-RTW an die Feuer- und \nRettungswache 1 \n  \n•          Umstrukturierung der Interhospitaltransporte durch: \n•                      Rückführung der Rettungswache 4 zu einem regulären \nRettungswachenbetrieb \n•                      Zusammenlegung der Tagesfunktionen RTW 4-3 und RTW 4-\n4 zu einer 24/7-Funktion (ausschließlich wachkreisübergreifende \nSchwergewichtigen- und Intensivtransporte sowie \nSpitzenabdeckung Notfallrettung im Wachkreis 4 bei \nEinsatzstichworten mit Notarztindikation) \nSeite 3 von 146\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 4  \n \n——\n•                      Verteilung der In"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). 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