{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:18994","type":"document","title":"Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2003916","data_quality":"original","summary":"zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz","position":"9.1","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/18994/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/18994","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie \nvom 08.06.2021 \n \n9.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch \ndie Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – \nErgänzung fehlender Stellungnahmen \nzur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz \n \n210428 \n \n \n \nDie Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. \nDer Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der \nGemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn \n2019 zur Kenntnis. \n \n \nAM Lamodke (Grüne) gab die nachfolgenden Fragen zu Protokoll.  \nAußerdem beteiligte sich AM Dauben mit einem Wortbeitrag. \nDie Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: \n \nF1:  \nNach welcher Definition sind 20,7 % Kinderarmut ein „geringer Anteil“ \n(vgl. Benchmarking Bericht 2019, S. 19)? Inwieweit finden die \nwissenschaftlichen Erkenntnisse des Arbeitskreises Jugend der TU \nDortmund Berücksichtigung, insbesondere im Verhältnis zur \nWirtschaftlichkeitsanalyse des Benchmarkings HzE+? \n \nDer Begriff \"Kinderarmut\" wird meist in Verbindung mit der Anzahl der Kinder in \nBedarfsgemeinschaften nach SGB II und den Bedarfsgemeinschaften \nAlleinerziehender nach SGB II im Hinblick auf persönliche, psychische und \nsoziale Belastungssituationen genannt. Im Vordergrund stehen in der \nDiskussion vielfach die verfügbaren finanziellen Ressourcen, in der \nSozialberichterstattung aber eher die oben genannte SGB-II-Quote.  \nDie GPA führt für die Jahre bis 2018 einen im Vergleich hohen Wert im Bereich \nKinderarmut in Bonn an, wohingegen der alljährlich durchgeführte \nStädtevergleich (Benchmarking HzE+ in NRW) im letzten Berichtsjahr 2019 \neinen geringeren Anteil erkennt und auch insgesamt keinen engen \nZusammenhang zwischen problematischen Kontextfaktoren und dem Aufwand \nfür Hilfen zur Erziehung sieht.  \nDie Arbeitsstelle der Kinder- und Jugendhilfestatistik kommt in der KomDat-\nAusgabe 2017 zu dem Ergebnis, dass es in den einzelnen \nJugendamtsregionen durchaus unterschiedliche Bedarfe gibt, bei \nSeite 1 von 9\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie \nSeite 2  \n \n——\nunterschiedlichen Armutsquoten. Es wird hier nur ein Zusammenhang zwischen \nden Hilfen im kostenintensiven Bereich, also bei Fremdunterbringung und der \nHöhe der Kinderarmutsquote vermutet. \nIm Amt für Kinder, Jugend und Familien Bonn hat die Bekämpfung der \nKinderarmut und deren Auswirkungen einen sehr hohen Stellenwert.  \nNeben den bedarfsgerechten Angeboten der Hilfen zur Erziehung sind \nzahlreiche präventive Projekte und Maßnahmen wie z.B. die Projekte aus dem \nNRW-Programm kinderstark – NRW schafft Chancen gestartet, um \nUnterstützung und Hilfestellung bei drohender oder bereits bestehender Armut \nzu leisten. \nDas wichtigste Ziel, dem Politik, Verwaltung und auch die vielen Institutionen, \nOrganisationen und Einrichtungen in der Stadt Bonn verpflichtet sind, ist allen \nKindern, unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Situation, gute \nZukunftschancen zu ermöglichen und Armut zu vermeiden. \nDer Schlüssel zur Vermeidung von Armut in all ihren Facetten ist mehr Bildung, \nBeschäftigung und Teilhabe. Der Bildungserfolg der Kinder ist in Deutschland \nleider noch immer zu sehr mit sozialer Herkunft und Bildungsniveau der Eltern \nverknüpft. Gute Bildung muss deshalb im frühen Kindesalter beginnen. Die \nStadt Bonn unternimmt dementsprechend seit Jahren große Anstrengungen, \num soziale Ungleichheit zu reduzieren und Bildungschancen zu verbessern. \n(vgl. auch Drs.-Nr. 1712542ST3) \n \n \nF8:  \nWie genau erfolgt die Verzahnung des Fach- und Finanzcontrollings? \n \nIm Bereich der Familien-und Erziehungshilfe gibt es 3 zentrale \nSteuerungsbereiche: \n \n \n \n1. Sozialraum: \n liefert die Faktoren für den Bedarf an Hilfeleistungen im jeweiligen \nFachcontrolling:\nKoordinatoren für \nErziehungshilfe, Schulen \nund Qualitätsentwicklung \nKoordinatorin für \nSozialraumorientierung\nFinanzcontrolling / \nFachcontrolling:\nStabstelle Controlling\nSeite 2 von 9\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie \nSeite 3  \n \n——\nSozialraum \n Erfassung und Analyse der Sozialraumdaten \n Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen (JHP, \nNetzwerke, etc.) \n2. Angebotsstruktur: \n welche Angebote im Vorfeld von HzE beeinflussen deren \nInanspruchnahme \n kontinuierliche, bedarfsgereichte Weiterentwicklung der \nErziehungshilfeangebote \n3. Hilfeprozesse (Hilfeplan, Steuerung der Hilfen): \n Zugang in die Hilfe \n Verlauf der Hilfegewährung \n Zieldefinition/Zielerreichung und Abschluss des Hilfeverfahrens \n \nDie Koordinatoren werten die fachbezogenen Daten der Stabstelle Controlling \naus, im Hinblick auf Leistungsvereinbarung, Falldaten (Einleitung, Verlauf, \nBeendigung), Qualitätsdaten (Qualitätssicherung inkl. Qualitätsdialoge). \nDarüber hinaus haben auf operativer Ebene die Bezirksleitungen eine zentrale \nRolle in Bezug auf die Steuerung der Hilfen vor Ort. \n \n \nF11:  \nWie ist der Stand der Suche nach einer Alternativen Software? Wie erfolgt \nbis zur technischen Unterstützung die Wirkungsmessung? (Falls bisher \nkeine Wirkungsmessung erfolgt: Wie wird ohne Wirkungsmessung die \nQualität der Hilfen sichergestellt?) \n \nDerzeit wird geprüft, ob das Fachverfahren Prosoz14plus im Hinblick auf die \nWirkungsmessung, aber auch die detailliertere Darstellung und Ausweitung von \nFallinformationen angepasst/erweitert werden kann. Darüber hinaus wird \nzeitnah ein Programm benötigt, welches ein umfängliches Hilfeplanverfahren \nabbilden kann, von der Eingabe der Stamm- und Falldaten, über die \nLeistungsabwicklung und die Steuerung des Falles, die Fallakte, bis hin zu \neinem detaillierten Berichtswesen (differenzierte Darstellung der \nAnalyseergebnisse). \nDie Wirkungsmessung erfolgt in unterschiedlichen Stufen und auf \nunterschiedlichen Ebenen, im Laufe der Fallentwicklung durch die \nregelmäßigen Hilfeplan- und Fortschreibungsgespräche mit allen Beteiligten \n(Steuerung der Hilfe durch die Festlegung und regelmäßige Kontrolle von \nZielen in jedem einzelnen Hilfefall), durch die regelmäßig durchgeführten \nQualitätsdialoge mit den Trägern sowie den Halbjahresgesprächen mit dem \nFallzuständigen und den Trägern sowie im Anschluss an eine Hilfe durch die \nAuswertung der vorhandenen statistischen Daten (siehe Entwicklungsbericht \nSeite 3 von 9\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie \nSeite 4  \n \n——\nHzE). \nDurch das umfangreiche Fach- und Finanzcontrolling ist es möglich, zeitnah auf \nsich ändernde Bedarfe zu reagieren. Dies gilt sowohl für den Einzelfallverlauf, \nder von den Kolleginnen und Kollegen des Sozialen Dienstes jederzeit auf der \nBasis aller zur Verfügung stehenden und analysierbaren Daten angepasst \nwerden kann, wie auch für eine ganze Hilfeart oder Hilfeform, die aufgrund der \nErgebnisse nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. \nDie bereits vorhandenen Instrumente der Qualitätsmessung werden regelmäßig \nin einem Arbeitskreis überprüft und bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. \nSomit ist auch derzeit mit der vorhandenen, wenn auch eingeschränkten \ntechnischen Lösung die Qualität der Hilfen gesichert.   \n \n \nF15:  \nWie ist der Stand der Überprüfung? Wurden bereits \nLaufzeitbegrenzungen für ambulante und stationäre Hilfen eingeführt? \nWenn ja, welche? \n \nIm ambulanten Bereich werden seit einigen Jahren Laufzeitbegrenzungen \ndurchgeführt. Dies gilt für die zentralen Hilfearten Erziehungsbeistandschaften, \nSozialpädagogische Familienhilfe und Sonstigen Hilfen. \nEine darüberhinausgehende Begrenzung von Laufzeiten wird nach erfolgter \nPrüfung als nicht zielführend angesehen. Die Gründe dafür, dass Kinder oder \nJugendliche außerhalb ihrer jeweiligen Herkunftsfamilie entweder in stationären \nEinrichtungen oder in Pflegefamilien untergebracht werden (müssen), sind sehr \nvielfältig. Häufig ist zu Beginn der Hilfe nicht absehbar, ob überhaupt oder zu \nwelchem Zeitpunkt eine Rückkehr in die Familie in Betracht kommt; mit"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}