{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:23332","type":"document","title":"Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2016941","data_quality":"original","summary":"ungeändert beschlossen","position":"5.8","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/23332/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/23332","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung des Rates vom 10.02.2022 \n \n5.8 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum \nvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 \n“Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad \nGodesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee \nungeändert beschlossen \n \n211954 \n \nAbstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. \nFahrenholtz -parteilos- bei Enth. Linke und Stv. Erdmann -Die Partei- \n \nBeschluss: \nI Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der \nÖffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie \nBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange \ngemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum \nvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4. \n  \nDie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 \nBaugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und \nsonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch \n(BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum \nvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 werden entsprechend \nder Entscheidung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 \nAbs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 (Beschlussvorlage 210222) behandelt.  \n  \nII Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen \nTräger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des \nBebauungsplans Nr. 6918-4 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) \n  \n Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 \nBaugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und \nsonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch \n(BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum \nvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 wird, wie in der \nGesamtabwägung Offenlage der Anlage dieser Vorlage dargelegt, wie \nfolgt entschieden:  \n  \n1. Die mit Stellungnahme 1 vom 15.06.2021 der Deutschen Telekom \nvorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen. \n2. Die mit Stellungnahme 2 vom 23.06.2021 der Handwerkskammer \nzu Köln vorgetragenen Aspekte zum Erhalt sämtlicher öffentlicher \nParkstände und Schaffung zusätzlicher Ladezonen werden nicht \nberücksichtigt. \n3. Die mit Stellungnahme 3 vom 27.06.2021 vorgetragenen Aspekte zur \nSeite 1 von 5\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Rates \nSeite 2  \n \n \n——\nKlimaneutralität werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den \nHochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in \nKombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die \nWohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das \nBürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein \nAnschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. Die \nübrigen Aspekte zur Umnutzung der Bestandsbebauung werden \nnicht berücksichtigt. \n4. Die mit Stellungnahme 4 vom 02.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden durch den Teilerhalt des Baumbestands teilweise \nberücksichtigt. Die übrigen Aspekte zur Art und Weise der Bebauung \nwerden nicht berücksichtigt. \n5. Die mit Stellungnahme 5 vom 11.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n6. Die mit Stellungnahme 6 vom 11.06.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n7. Die mit Stellungnahme 7 vom 01.07.2021 vorgetragenen Aspekte der \nVodafone werden zur Kenntnis genommen. \n8. Die mit Stellungnahme 8 vom 13.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n9. Die mit Stellungnahme 9 vom 12.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n10. Die mit Stellungnahme 10 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n11. Die mit Stellungnahme 11 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nzu den Klimazielen werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den \nHochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in \nKombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die \nWohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das \nBürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein \nAnschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. \n12. Die mit Stellungnahme 12 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. Die Sicherung der Durchführung von \nBaumschutzmaßnahmen und der ökologischen Baubegleitung erfolgt \nüber den Durchführungsvertrag.  \n13. Die mit Stellungnahme 13 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende \nMaßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden \nFestsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich \nFassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen \nvorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. Die positive \nBewertung der Nachverdichtung wird zur Kenntnis genommen.  \n14. Die mit Stellungnahme 14 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt. \n15. Die mit Stellungnahme 15 vom 17.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende \nSeite 2 von 5\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Rates \nSeite 3  \n \n \n——\nMaßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden \nFestsetzungen zum Klimaschutz - zusätzlich Fassadenbegrünungen \nvertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte \nwerden nicht berücksichtigt.  \n16. Die mit Stellungnahme 16 der Stadtwerke Bonn vom 16.07.2021 \nvorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen.  \n17. Die mit Stellungnahme 17 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende \nMaßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden \nFestsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich \nFassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen \nvorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. \n18. Die mit Stellungnahme 18 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insoweit berücksichtig als dass  \n• bzgl. des Sperbers eine vertiefende Artenschutzprüfung \n(03.09.2021) durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass unter \nBeachtung der bereits aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen \neine unbeabsichtigte Tötung, Verletzung Störung des Sperbers \nausgeschlossen werden kann.  \n• Die Ersatzpflanzungen werden entsprechend der Beschlusslage \ndes Hauptausschusses vom 06.05.2021 auch außerhalb des \nPlangebiets erfolgen und die Umsetzung vertraglich gesichert.  \n• Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos ist im \nDurchführungsvertrag geregelt, dass an den großflächigen \nGlasflächen der neuen Bürogebäude der von der Schweizerischen \nVogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden \n„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ zu berücksichtigen \nist.  \n• Bei der Beleuchtung des Geländes sind auch während der \nBauphase insektenfreundliche Leuchtkörper mit staubdichter \nAbdeckung zum Schutz vor Insekten zu verwenden.  \nDie übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. \n19. Die mit Stellungnahme 19 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende \nMaßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden \nFestsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich \nFassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen \nvorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.  \n20. Die mit Stellungnahme 20 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nzum Schattenwurf hinsichtlich des Gebäudes Moselstraße 9 wurden \nmittels einer vertiefenden Untersuchung mit dem Ergebnis bewertet, \ndass Änderungen in der Planung nicht erforderlich sind. Die übrigen \nAspekte werden nicht berücksichtigt. \n21. Die mit Stellungnahme 21 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte \nwerden insofern berücksichtigt als dass  \n• bzgl. des Sperbers am 03.09.2021 eine vertiefende \nSeite 3 von 5\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung des Rates \nSeite 4  \n \n \n——\nArtenschutzprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass \nunter Beachtung der bereits aufgeführten \nVermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, \nVerletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann.  \n• Der Begriff „Quote“ wird in den Festsetzungen redaktionell \nkorrigiert. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im \nDurchführungsvertrag mit 350 bis 400 bestimmt.  \n• Zur sicheren"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}