{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:26198","type":"document","title":"Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\"","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2014518","data_quality":"original","summary":"vertagt - mit Maßgabe","position":"6.4.2","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26198/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26198","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 \n \n6.4.2 Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\" \nvertagt - mit Maßgabe \n \n212115-02 ST \n \nAbstimmungsergebnis: einstimmig \n \nDie vertagte ergänzende Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden \nWortlaut: \n \nGemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften \ndarf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten \nGefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. \n \nDer Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- \nnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine \nerhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. \n \nLetzteres kann insbesondere in Betracht kommen, \n1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von \nschwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern \nsowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen \nund älteren Menschen frequentiert werden, \n2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßen- \nbaulichen Engpässen oder \n3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindig- \nkeitsbeschränkung festgestellt werden. \n \nIm Zeitraum vom 26.11.-07.12.2021 fand An der Haeschmaar eine Verkehrs- \nanalyse statt. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren ge- \nfahrenen Geschwindigkeit erfasst.  \n \nIn diesem Zeitraum überschritten im Querschnitt 59,2% der Fahrzeuge den \nGrenzwert von 39 km/h. Der Grenzwert liegt deshalb bei 39 km/h, da dies den \nMindestwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tempo-30-\nBereichen darstellt. \n \nAufgrund der hohen Überschreitungsquote wird die Stadt Bonn hier zukünftig \nGeschwindigkeitskontrollen durchführen. \n \n \n \nSeite 1 von 1"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}