{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:26262","type":"document","title":"Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2019435","data_quality":"original","summary":"vertagt","position":"2.2.1","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26262/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26262","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 \n \n2.2.1 Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg \nvertagt \n \n220438-01 ST \n \nAbstimmungsergebnis: einstimmig \n \nDie Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: \n \nZu 1:  \n \nZunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen, \ndie es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt. \n \nBonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch \ndas sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC - \nNetz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines \nGlasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80% \nals (sehr) gut versorgt. Das heißt an diesen Adresspunkten, also Adressen, ist \neine Förderung nach dem Weiße-Flecken-Programm nur möglich, wenn der \nAdresspunkt eine Downloadgeschwindigkeit kleiner 30Mbit/s aufweist. Siehe \nhierzu auch Anlage 1 (zur Einladung). \n \nIm „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und \nKrankenhäuser“ innerhalb des Weiße-Flecken-Programms ist nicht nur der \njeweilige Adresspunkt relevant, sondern auch die am Adresspunkt \ninternetverbundenen Arbeitsplätze oder Schulklassen. Für jede „Einheit“ am \nAdresspunkt müssen 30 Mbit/s vorhanden sein. Grundlage jeder \nBreitbandförderung bildet jeweils ein Markterkundungs-verfahren, bei dem die \nmomentane Versorgung abgefragt wird und ob das jeweilige \nTelekommunikationsunternehmen Absichten hegt, gewisse Adresspunkte in \nden nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich auszubauen. Aus Sicht der \nVerwaltung ist es wichtig, regelmäßig solche Markterkundungen einzuholen, da \nzum Teil geäußerte Ausbauabsichten nicht tatsächlich realisiert werden und \nsomit die zum Teil förderbaren Adresspunkte „ausgebremst“ werden. \n \nIm Stadtteil Hardtberg wurden im Rahmen der ersten durchgeführten \nMarkterhebung zur Leistungsfähigkeit der vorhandenen Netzinfrastruktur im \nJahr 2017 insgesamt 6.118 Adresspunkte ermittelt. \n \nIm „Weiße-Flecken-Programm“ können folgende Schulen \n \n1.    Schule Brüser Berg \n2.    Rochusschule \n3.    Kreuzbergschule \n4.    Königin-Juliana-Schule \nSeite 1 von 3\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg \nSeite 2  \n \n——\n5.    Grundschule Medinghoven \n6.    Finkenhofschule \n7.    Derletalschule \n8.    Astrid-Lindgren-Schule \n9.    Ludwig-Richter-Schule \n10.  Alte Schule Duisdorf – VHS \n \nund 67 Adresspunkte (~ 197 Anschlüsse) mit Glasfaser versorgt werden. \n \nIm Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser \nwerden das Gewerbegebiet An der Ziegelei und das Gewerbegebiet Duisdorf \nsowie das Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises und die Akademie für Pflege, \nGesundheit und Soziales der DRK-Schwesternschaft Bonn e.V. mit Glasfaser \nangeschlossen werden. \n \nNach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien zum Graue-Flecken-Programm \ngibt es 164 Adressen, die eine Versorgung mit < 100 Mbit/s aufweisen und \ndamit im Graue-Flecken-Programm förderbar sind. Darüber hinaus sind 311 \nAdressen vorhanden, die bereits eine Versorgung > 100 Mbit/s aufweisen und \nunter den Voraussetzungen der sozio-ökonomischen Treiber \n(sozioökonomische Treiber sind private und öffentliche Einrichtungen, die die \ngesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und \nvorantreiben) auch gefördert werden könnten. \n \nDer überwiegende Teil, rund 5.464 Adressen, besitzt ein sogenanntes HFC – \nNetz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines \nGlasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, das nach derzeitigem \nStand der Förderrichtlinie nicht gefördert überbaut werden darf. \n \nAnfang 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, dann wären alle \nAdressen im Stadtgebiet förderfähig, welche nicht mit Glasfaser (FTTH/B/ oder \nHFC) ausgebaut sind. Hierzu könnte das entsprechende förderrechtlich \nvorgeschrieben Markterkundungsverfahren jedoch frühestens am 01.11.2022 \ngestartet werden. In diesem Verfahren wird der Ist- Ausbau der \nTelekommunikationsunternehmen im Bonner Stadtgebiet sowie der geplante \neigenwirtschaftliche Ausbau in den nächsten drei Jahren erfasst. Verbleibende \nförderfähige Adressen werden darauf aufbauend identifiziert, Förderanträge \nfrühestmöglich gestellt und die Leistungen EU-weit ausgeschrieben. \nZwischenzeitlich führt die Verwaltung kontinuierlich mit allen lokalen bzw. in \nFrage kommenden Telekommunikationsunternehmen konstruktive Gespräche \nzur Intensivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Stadtgebiet. \n \nZur Versorgung mit 5G verweist die Verwaltung nachfolgend auf die \nkartographischen Darstellung der Bundesnetzagentur sowie der maßgeblichen \nTelekommunikationsanbieter der im Stadtbezirk Hardtberg vorhandenen \nNetzkapazitäten in den Anlage 2-5 (zur Einladung). \n \nZu 2 und 3.: \n \nDerzeit werden die durch das „Weiße-Flecken-Programm“ geförderten \nAdresspunkte ausgebaut. Ziel ist die Fertigstellung des Netzes bis Ende 2022.  \nIm Förderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen \nSeite 2 von 3\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg \nSeite 3  \n \n——\nund Krankenhäuser“ kann im Anschluss an die Förderzusage durch den Bund \nder Zuschlag erteilt werden. Eine Aussage zum Beginn der Ausbauarbeiten \nund der voraussichtlichen Fertigstellung kann erst im Verlauf der \nVerhandlungen mit dem beauftragten Telekommunikationsanbieter getroffen \nwerden. \n \nDie Verwaltung bereitet die Antragstellung für den geförderten Ausbau aus \ndem „Graue-Flecken-Programm“ vor, der Antrag auf begleitende \nBeratungsleistungen ist gestellt und bereits bewilligt worden. \n \nNächste Schritte: \n     Förderung und Aktivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in den \nBereichen, in denen ein geförderter Ausbau im „Graue-\nFleckenProgramm“ nicht stattfinden kann durch aktive Ansprache und \nMotivation der Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung Bonn. \n   Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens und \nTeilnahme am „Graue-Flecken- Programm“ zum durch die \nFörderrichtlinien vorgegebenen Zeitpunkt im November 2022. \nAntragstellung nach erfolgter Markterkundung in 2023. \n \n \n \nSeite 3 von 3"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}