{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:26356","type":"document","title":"Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\"","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2019773","data_quality":"original","summary":"zur Kenntnis genommen","position":"6.2.1","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26356/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26356","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 \n \n6.2.1 Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\" \nzur Kenntnis genommen \n \n212115-01 ST \n \n \n \nDie Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: \n \nGemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften \ndarf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten \nGefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. \n \nDer Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind \ndemnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine \nerhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. \n \nLetzteres kann insbesondere in Betracht kommen, \n1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von \nschwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie \nbesonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und \nälteren Menschen frequentiert werden, \n2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen \nstraßenbaulichen Engpässen oder \n3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine \nGeschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. \n \nDie ersten beiden der oben genannten Voraussetzungen für \nGeschwindigkeitskontrollen liegen An der Haeschmaar nicht vor. \n \nDie Verwaltung wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse prüfen, \nob überdurchschnittlich häufig in dem genannten Bereich zu schnell gefahren \nwird. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren gefahrene \nGeschwindigkeiten erfasst. \n \nSeite 1 von 1"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}