{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:26357","type":"document","title":"Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\"","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2019774","data_quality":"original","summary":"zur Kenntnis genommen","position":"6.2.2","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26357/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/26357","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 \n \n6.2.2 Einhaltung von Tempo 30 \"An der Haeschmaar\" \nzur Kenntnis genommen \n \n212115-02 ST \n \n \n \nDie Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: \n \nGemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften \ndarf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten \nGefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. \nDer Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind \ndemnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine \nerhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere \nin Betracht kommen, \n1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von \nschwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie \nbesonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und \nälteren Menschen frequentiert werden, \n2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen \nstraßenbaulichen Engpässen oder \n3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine \nGeschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. \n \nIm Zeitraum vom 26.11.-07.12.2021 fand An der Haeschmaar eine \nVerkehrsanalyse statt. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren \ngefahrenen Geschwindigkeit erfasst. \n \nIn diesem Zeitraum überschritten im Querschnitt 59,2% der Fahrzeuge den \nGrenzwert von 39 km/h. Der Grenzwert liegt deshalb bei 39 km/h, da dies den \nMindestwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tempo-30-\nBereichen darstellt. \n \nAufgrund der hohen Überschreitungsquote wird die Stadt Bonn hier zukünftig \nGeschwindigkeitskontrollen durchführen. \n \n \n \nSeite 1 von 1"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}