{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:27376","type":"document","title":"Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2025973","data_quality":"original","summary":"vertagt","position":"2.1.1","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/27376/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/27376","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 \n \n2.1.1 Stand der Umsetzung Neuorganisation \nGehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464 \nvertagt \n \n221426-01 ST \n \n \n \nInhalt der vertagten Stellungnahme: \n1.  \nWie ist der Stand der Umsetzung Neuorganisation der \nGehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480? \n  \nZurzeit finden finale Abstimmungen hinsichtlich einer Planung zur \nNeuorganisation der Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 \nstatt. Darin werden neben den Ansprüchen des Fuß- und Radverkehrs auch die \nvorhandenen Zufahrten, Lieferverkehre und die Errichtung von Fahrradständern \n(sh. auch DS 212191) behandelt. Nach Abschluss der Abstimmungen wird die \nVerwaltung der Bezirksvertretung Bonn eine entsprechende Stellungnahme \n(inkl. Lageplan) vorlegen. \n  \n2. Bisher sind keine Sofortmaßnahmen erkennbar, warum? \n  \nEine signifikante Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr ist auf den zur \nVerfügung stehenden Flächen nur durch eine Herausnahme des Kfz-Verkehrs \nzu erreichen. Bei einer etwaigen Maßnahme sind jedoch die vorhandenen, \nprivaten Zufahrten und Stellplätze zu berücksichtigen und deren Anfahrbarkeit \nweiterhin zu gewährleisten. Dazu war eine Bauakteneinsicht erforderlich, um \nabzuklären, welche Zufahrten / Stellplätze im Rahmen der Planung zu \nberücksichtigen sind. \nDa seitens der Verwaltung, außer der Herausnahme des Kfz-Verkehrs, \ngrundsätzlich keine Maßnahme gesehen wird, die eine deutliche Verbesserung \nfür den Fuß- und Radverkehr erzielt hätte, wurde auf Sofortmaßnahmen \nverzichtet. Diese würden ggf. zu weiteren negativen Auswirkungen für den Fuß- \nund Radverkehr führen, z.B. durch zurückstoßende Fahrzeuge. \n  \n3. Welche Auffassung wird bezüglich ökonomischer Planung und \nRealisierung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit \nKanalsanierungen auf Straßenabschnitten vertreten. \n4.  \nGrundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, Planungen ökonomisch und zeitlich \naufeinander abzustimmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit \nKanalsanierungen. \n  \n  \nSeite 1 von 2\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 2  \n \n——\nFür den Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 ist festzuhalten, dass eine \nAnpassung des vorhandenen Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und \nRadverkehr im Zusammenhang mit der Kanalsanierung grundsätzlich nicht \numsetzbar ist. Der vorhandene Geh- und Radweg verläuft zwischen der \nGrundstücksgrenze sowie einer satzungsgeschützten Baumreihe (Allee). Zur \nVerbesserung der Verkehrssituation wäre somit entweder die Errichtung einer \nzusätzlichen Fahrspur für den Kfz-Verkehr oder alternativ eine vollständige \nHerausnahme des Kfz-Verkehrs erforderlich. Eine zusätzliche Fahrspur würde \nzu Eingriffen in die Grünflächen / Bestandsbäume führen, die aus Sicht der \nVerwaltung nicht befürwortet werden kann und eine Herausnahme des Kfz-\nVerkehrs erfordert grundsätzlich keine bauliche Änderung des vorhandenen \nStraßenquerschnittes. \n \n \n \n \nSeite 2 von 2"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}