{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"document:27438","type":"document","title":"Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2025186","data_quality":"original","summary":"vertagt","position":"6.28.3","pdf_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/27438/pdf","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/27438","text_available":true,"text":"——\nBeschlussauszug \nSitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 \n \n6.28.3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß \n§ 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 \n„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk \nBonn, Ortsteil Endenich \nvertagt \n \n220324-03 \n \n \n \nInhalt der vertagten Stellungnahme: \nNachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten \nBeschlusspunkt sowie \neine Stellungnahme der Verwaltung zu: \n Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und \nHerr Fremerey, Volt-Fraktion. \n Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün \n  \nAls Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen \neingereicht. \n  \n  \nDie Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor: \n  \n  \n1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend \nbeschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das \nweitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. \n  \nMit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung \nzur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden. \nUm dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen \nvorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1): \n Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur \nAutobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der \nnotwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg \nmit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch \nkann die Gehwegerschließung gebündelt werden und \nFlächenversiegelung eingespart werden. \n die von der Autobahnbrücke abschwenkende Fahrradrampe auf \nden Radschnellweg wird auf die nördliche Seite versetzt, um \nweitere Baumstandorte zu erhalten. Zu Fuß Gehende erhalten \nSeite 1 von 10\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 2  \n \n——\neine Treppe vom Campusplatz, um das untere Niveau der Straße \nzu erreichen. \n der durch den Campuspark verlaufende Geh- und Radweg (vom \n“Steinweg” auf den Campusboulevard) wird auf 6,5m Breite \nreduziert (4m Radweg + 2,50m Gehweg). Die konkrete \nWegeführung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. \nangepasst um so viele Bäume wie möglich zu erhalten. \n Die Erschließungsflächen werden nach den Zufahrten in die \nTiefgarage auf ein Minimum reduziert und dienen ausschließlich \nden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den notwendigen \nRettungs- und Lieferverkehren. \n   \nFragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und \nHerr Fremerey, Volt-Fraktion. \n   \nFür welche zu erstellenden Gebäude(-abschnitte) im Plangebiet wurden \nbereits Baugenehmigungen erteilt? Für welche liegen Voranfragen vor \nbzw. wurden erteilt? \n  \n Bei dem Ersatzneubau Chemische Institute wurde das \nZustimmungsverfahren, als verfahrensrechtliche Sonderregelung für \nHochschulbauten von öffentlichen Bauherren (Land NRW), angewandt. \nEine Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt, bei der Stadt \nBonn wurde der Vorgang zur Stellungnahme eingereicht. Weitere Anträge \nliegen nicht vor. \n  \nFür welche Gebäude(-abschnitte) sind Bauanträge bzw. Voranfragen in \nnäherer Zeit angekündigt? Wurden hierfür bereits Genehmigungen in \nAussicht gestellt? \n  \n Der Ersatzneubau Pharmazie (AVZ II) wird südlich zum Bestandsbau \nPharmazie geplant (S. Anlage I Campus Endenich mit \nGebäudebezeichnungen). Der Architektenwettbewerb wurde unter \nTeilnahme der Stadt Bonn, politischer Vertreter*innen der Fraktionen und \nFachgutachter*innen durchgeführt (DS.Nr. 210951). Der \nWettbewerbssieger wurde beauftragt, die Einreichung einer \nBauvoranfrage ist im Zuge der Leistungsphase 2 (Vorplanung) \nbeabsichtigt. \n HRZ – Hochschulrechenzentrum (IC-Cube) –  der Sonderbau wird südlich \nangrenzend zu dem Bestandsbau der chemischen Institute, angrenzend \nzur Gerhard-Domagk-Str. orientiert geplant. Erste Planungen zu dem \nVorhaben werden derzeit über die Universität Bonn vorbereitet. \n Des Weiteren läuft zurzeit die Projektentwicklung für die Sanierung des \nSeite 2 von 10\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 3  \n \n——\nBestandsgebäudes Chemie (Sanierung / Ersatzneubau). \n  \nFragen aus dem Ausschuss für Umwelt Klima und lokale Agenda \n  \n1. Wie viele bestehende Bäume sind insgesamt nach derzeitiger \nGesamtplanung im Gebiet von möglicher Fällung betroffen, \neinschließlich derjenigen unter 6 m Kronenumfang? \n  \n Sämtliche Bäume des Planungsgebietes wurden gemäß Beauftragung \ndes BLB NRW von einem amtlich bestellten Vermessungsbüro erfasst \nnach: Baumart, Stammumfang in 1m Höhe, Umfang Baumkrone, \nDurchmesser Baumkrone. Ein abschließendes Baumkataster für das \nGesamtareal liegt dem BLB NRW zum jetzigen Planungsstand nicht vor \n(Ausnahme Baumkataster im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur \nBachoffenlegung). Dies erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt, in \ndem eine vollständige Baumerhebung und Baumbewertung \nvorgenommen wird. \nIn dem als Anlage 4 der Beschlussvorlage angehängten Plan \n„Baumstandorte“ von Lützow 7 wurden die eingemessenen Bäume \nübernommen. Da sich auf dem Areal sehr viele, auch kleinere Bäume \nund Büsche befinden, wurde hier eine Grenze bzgl. der Darstellung und \nder damit verbundenen Übersichtlichkeit gezogen (> 6m \nKronendurchmesser). In diesem Plan sind insgesamt 888 Bäume im \nBestand erfasst. Davon sollen 687 Bäume erhalten werden, 201 Bäume \nmüssen gefällt werden. Im Ausgleich sind 327 Neupflanzungen \nvorgesehen. Die Darstellung dient als Ersteinschätzung für den \nvorgelegten städtebaulichen Entwurf. \n Im weitere Verfahren wird eine Aktualisierung der Baumkartierung \nerfolgen sowie eine Bewertung der Bäume nach Art, Alter und Zustand \num festzustellen, ob es sich um schutzwürdigen und erhaltungswerten \nBaumbestand handelt. Für alle Bäume, die gefällt werden müssen, \nwerden Ersatzpflanzungen gem. Landschaftspflegerischem Begleitplan \nermittelt bzw. festgelegt. \n Mit Beschluss der geänderten Planung können weitere Bäume erhalten \nwerden. Wieviel Bäume damit zusätzlich erhalten werden können, liegt \nderzeit noch nicht vor und würde im weiteren Verfahren präzisiert werden. \n  \n2. Erklärt sich durch diese Beschränkung des Kronenumfangs, dass \nim derzeitigen Plangebiet augenscheinlich sehr viel mehr Bäume \nstehen als in der Kartierung bzw. im Planentwurf sichtbar? \n  \nSeite 3 von 10\n \n \n \n \n \nBeschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn \nSeite 4  \n \n——\n Ja, es existieren zahlreiche Büsche und Jungpflanzen, die in der \nDarstellung des städtebaulichen Entwurfes nicht alle dargestellt wurden \n(Frage der Übersichtlichkeit, verändert sich durch Wachstum). Im weiteren \nVerfahren wird eine umfassende Baumkartierung und Bewertung nach \nArt, Alter und Vitalität erstellt. Mit dieser werden auch die mit der Anlage 4 \ndargestellten Baumstandorte erneut überprüft. \n  \n3. Ist ein (Teil-)Erhalt der Spalier-Obstbäume im südlichen Bereich des \nPlangebiets möglich? \n  \n Inwiefern eine Erhaltung möglich und ist und welche Bäume als \nerhaltenswert eingestuft werden, wird nach Erstellung der \nBaumbewertung im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung \ngeprüft werden. Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden \nentsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Vorschriften vorgesehen. \n  \n4. Ist die sehr großzügig geplante Süd-Nord-Achse (genannt \n„Boulevard“) dem darunterliegenden verrohrten Bach geschuldet \n(bzw. dem „Peoplemover“) oder kann diese in ihrer Breite verringert \nwerden? \n  \nDer Boulevard war entscheidendes städtebauliches Element im \nWettbewerb. Die Breite ergibt sich neben der Notwendigkeit für \nAbstandsflächen, Versorgungsleitungen und Rettungsweg daraus, dass \nmit dem Boulevard eine Fläche geschaffen werden soll, die sowohl das \nBewegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem sogenannten People \nMover als auch den Aufenthalt ermöglichen soll. Da der Boulevard \ndabei nicht nur einen reinen Straßencharakter haben soll, sondern auch \nFlächen zum Verweilen, sowie Begrünung erhalten soll, sollten die \ngewählten 15 m Breite nicht unterschritten werden. \n  \n5. Können die geplanten Gebäudeblöcke in ih"},"notes":["Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Inhalte aus dem gespeicherten Archiv."]}