{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:12","type":"motion","title":"Grundstück in Bonn-Mehlem, Etzelstraße, HildebrandstraßeGemarkung Mehlem, Flur 7, Flurstück 1424- Errichtung einer DoppelgarageAz.: 40321/2025","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025748","data_quality":"original","summary":"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des hier maßgeblichen Bebauungsplans widerspricht.","published_at":"2026-02-27","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:12","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-02-27","federfuehrend":"63-0 Besondere Verwaltungsangelegenheiten","beteiligte":"Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 61-4 Planungsrecht; 63 Bauordnungsamt","beratungsfolge":["2026-03-24 – Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz – Anhörung"],"allris_volfdnr":"2025748","begruendung":"Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Doppelgarage. Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8413-69, Oberaustraße und ist gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des angefragten Vorhabens eine Grünfläche mit der Zweckbindung Kinderspielplatz fest. Das geplante Vorhaben weicht von dieser Festsetzung ab, da sich die Doppelgarage auf privaten Grundstücksflächen außerhalb für Stellplätze und Garagen vorgesehener Bereiche und innerhalb einer als Kinderspielplatz ausgewiesenen Grünfläche befindet. Der Verkauf des ehemaligen städtischen Grundstücks ändert nichts an der Gebietszuweisung (Grünfläche). Die planungsrechtlichen Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan stehen dem Vorhaben entgegen. Aus städtebaulicher Sicht wird kein Anlass zu einer Befreiung gesehen, da das Vorhaben mit dem Grundzug der Planung kollidiert und es auch zu großflächigen Versiegelungen führen würde. Die Verwaltung kommt daher zu dem abschließenden Ergebnis, dass gegen das angefragte Vorhaben erhebliche Bedenken bestehen. Auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhalts und der Vorgaben des § 30 BauGB ist das Vorhaben als nicht zulässig einzustufen. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen.","vollstaendig":true,"documents":[{"id":"file:4990","type":"document","title":"2026-02-25 260310 Grundstueck in Bonn-M SAO.pdf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3082281&OTYP=41","data_quality":"original","related_items":[{"type":"motion","id":"motion:12","title":"Grundstück in Bonn-Mehlem, Etzelstraße, HildebrandstraßeGemarkung Mehlem, Flur 7, Flurstück 1424- Errichtung einer DoppelgarageAz.: 40321/2025","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025748"}],"document_type":"Vorlage/Anlage","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/file/4990","file_name":"2026-02-25 260310 Grundstueck in Bonn-M SAO.pdf","mime_type":"pdf","size_bytes":554117,"parent_type":"paper","parent_key":"2025748","text_extracted":false}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}