{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:128","type":"motion","title":"Kommunales Förderprogramm zur Mobilisierung und Errichtung von Wohnraum – Ankauf von Belegungsrechten","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025237","data_quality":"original","summary":"Die Förderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und Errichtung bezahlbaren Wohnraums wird beschlossen.","published_at":"2026-02-25","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:128","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-02-27","federfuehrend":"50 Amt für Soziales und Wohnen","beteiligte":"Dezernat V; 50-4 Wohnungsbauförderung/Wohnraumversorgung; Dezernat II; 20 Stadtkämmerei; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 50-1 Personal- und Organisation, Innenprüfung, Koordination Jobcenter, Prozesssteuerung etc.","beratungsfolge":["2026-03-12 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2025237","begruendung":"Die Schaffung von Wohnraum ist angesichts des völlig erschöpften Bonner Wohnungsmarktes und 3.000 geflüchteter und wohnungsloser Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung eine der drängendsten sozialen Fragen dieser Zeit. Die Verwaltung begrüßt daher die Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 200.000 € p.a. für den Ankauf von Belegungsrechten analog dem „Karlsruher Modell“ ( __DS 240986-95 AA__ i.V.m. __DS 240986__ ) Der Fachbereich „Wohnraumförderung“ hat in Umsetzung des Beschlusses eine Förderrichtlinie zur Mobilisierung und Errichtung von Wohnraum entworfen. Ziel der Förderrichtlinie ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch die Nutzbarmachung und Ertüchtigung von Wohneinheiten, die dem Wohnungsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen. Für die hierzu erforderlichen baulichen Maßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 20.000 € pro Wohnung gewährt werden. Bewilligungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und bewilligungsfähiger Anträge. Das Förderprogramm soll gezielt Kleineigentümer*innen ansprechen, die möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Mobilisierung ihres ungenutzten Wohnraums verfügen. Förderfähig sind sanierungsbedürftige Wohnungen, aber auch die Herrichtung von Flächen, die bislang nicht als Wohnraum genutzt wurden, wie zum Beispiel der Ausbau von Dachgeschossen. Voraussetzung ist immer eine vorhandene bauliche Genehmigung. Um die Förderung effektiv zu gestalten und Teilfertigstellungen möglichst zu vermeiden, ist eine Mindestfördersumme in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Bezüglich des Antragsverfahrens hat sich die Verwaltung am Verfahren der Landesförderung orientiert. Wird ein bewilligungsfähiger Antrag vorgelegt, so wird eine Förderzusage erteilt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der baulichen Maßnahmen, der vor Ort überprüft wird und Vorlage der entsprechenden Nachweise zu den geförderten Maßnahmen. Die Bewohnbarkeit de","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":4428}],"documents":[{"id":"file:4685","type":"document","title":"2026-01-19 260100 Kommunales Foerderpro SAO.pdf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3066875&OTYP=41","data_quality":"original","related_items":[{"type":"motion","id":"motion:128","title":"Kommunales Förderprogramm zur Mobilisierung und Errichtung von Wohnraum – Ankauf von Belegungsrechten","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025237"}],"document_type":"Vorlage/Anlage","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/file/4685","file_name":"2026-01-19 260100 Kommunales Foerderpro SAO.pdf","mime_type":"pdf","size_bytes":521511,"parent_type":"paper","parent_key":"2025237","text_extracted":false}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}