{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:138","type":"motion","title":"Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung \"Combahnviertel\" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024613","data_quality":"original","published_at":"2026-02-23","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:138","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-02-27","federfuehrend":"61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen","beteiligte":"61 Stadtplanungsamt; 61-0 Verwaltung; 61-1 Stadtentwicklung; 61-3 Stadtverkehr; 61-4 Planungsrecht; 63 Bauordnungsamt; 30 Amt für Recht und Versicherungen; Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III","gremien":"Bezirksvertretung Beuel, Sitzung der Bezirksvertretung Beuel, Rat, Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz, Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz","beratungsfolge":["2026-03-04 – Bezirksvertretung Beuel – Anhörung","2026-03-12 – Rat – Entscheidung","2026-03-24 – Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz – Empfehlung"],"allris_volfdnr":"2024613","sachverhalt":"1. Über die während der beiden Offenlagen in der Zeit vom 01.02.2023 bis 01.03.2023 sowie in der Zeit vom 23.01.2025 bis 23.02.2025 vorgebrachten Anregungen und Bedenken (siehe Anlage 4 und 5) wird entsprechend der Abwägungsvorschläge der Verwaltung (siehe Anlage 2 und 3) entschieden. 1. Gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Denkmalbereichssatzung im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte für den Bereich des „Combahnviertels“ nebst Anlagen (siehe Anlage 1) beschlossen. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß §10 DSchG NRW die beschlossene Denkmalbereichssatzung „Combahnviertel“ zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen der Oberen Denkmalbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung sowie die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.","begruendung":"Begründung der Dringlichkeit: Aus Sicht der Verwaltung ist eine Dringlichkeit gegeben, da der vorläufige Schutz des Gebietes der Denkmalbereichssatzung nur noch bis zum 15.05.2026 besteht. Wie bereits im Sachstand ( __DS-Nr. 253379__ ) im Sommer 2025 dargelegt, ist es erklärtes Ziel, die Rechtskraft der Satzung bis dahin herbeizuführen. Die Rechtskraft entsteht mit der ortsüblichen Bekanntmachung. Zuvor ist noch die Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde erforderlich, die jedoch erst erteilt werden kann, wenn die durch den Rat der Stadt Bonn beschlossene Denkmalbereichssatzung „Combahnviertel“ der Oberen Denkmalbehörde vorgelegt wurde. Mit Blick auf die enge Zeitschiene, ist die Anhörung in der BV Beuel dringlich. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Rat am 12.03.2026 über den Satzungsbeschluss entscheidet, vorbehaltlich der Empfehlung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz, der am 24.03.2026 tagt. **Anlass** Mit dem Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) vom 25.11.2020 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das Gebiet des Combahnviertels die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten, welches als externes Dokument der DS __210333__ angefügt war, erläutert. Die Stadt Bonn wurde gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 DSchG NRW einzuleiten. Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2021 (DS __210333__ ) wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes beauftragt. Das Verfahren war bereits 2023 weit vorangeschritten, musste dann allerdings wegen rechtlicher Bedenken hinsichtlich des Satzungsgebungsverfahrens aufgrund der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) wiederholt werden. Die Verwaltung informierte hierzu mit der Stellungnahme DS __231148-02__ . Mit Beschluss vom 14.03.2024 beschloss der Rat daher den erneuten Aufstellungsbeschluss (DS __240191__ ). **Beteiligung der Öffe","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":4274}],"documents":[{"id":"file:4298","type":"document","title":"2025-11-12 253952 Satzungsbeschluss de SAO.pdf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3048594&OTYP=41","data_quality":"original","related_items":[{"type":"motion","id":"motion:138","title":"Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung \"Combahnviertel\" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024613"}],"document_type":"Vorlage/Anlage","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/file/4298","file_name":"2025-11-12 253952 Satzungsbeschluss de SAO.pdf","mime_type":"pdf","size_bytes":24543852,"parent_type":"paper","parent_key":"2024613","text_extracted":false}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary","summary⊂sachverhalt"]}}