{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:2964","type":"motion","title":"Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008065","data_quality":"original","summary":"Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Entwurfsplanung (HOAI, Leistungsphase 3) auf Grundlage der Variante 1 (fortgeschriebene Grundkonzeption von DS 220927).","published_at":"2022-08-31","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:2964","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-3 Stadtverkehr","beteiligte":"Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 66 Tiefbauamt; 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; 67-2 Bauabteilung II; 67-1 Bauabteilung I; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende","beratungsfolge":["2022-08-31 – Ausschuss für Mobilität und Verkehr – Empfehlung","2022-09-20 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2008065","begruendung":"Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung einzuhaltenden Fristen (Beschluss Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich) ist eine Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Bonn am 20.09.2022 zwingend erforderlich! Eine fristgerechte Eingabe der ergänzenden Stellungnahme war aufgrund intensiver Abstimmungen in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Vertagung gewünschten, zusätzlichen Planungsvarianten inkl. Plananpassungen nicht möglich. Sofern eine Vorberatung der ergänzenden Stellungnahme in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 31.08.2022 nicht erfolgt, könnte eine Beschlussfassung frühestens in der Bezirksvertretung Bonn am 15.11.2022 erfolgen. Die bis zur Abgabefrist beim Fördermittelgeber verbleibende Zeit ist für die Erarbeitung der erforderlichen Leistungsphase 3 nicht ausreichend. Dies würde schlussendlich zu einem Verlust der Fördermittel für das Masterplan-Projekt Nr. 5 Kölnstraße führen. In ihrer Sitzung am 07.06.2022 hatte die Bezirksvertretung Bonn die Beschlussvorlage der Verwaltung (DS 220927) zur Umgestaltung der Kölnstraße, im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz, mit der Maßgabe vertagt, eine geänderte Planung vorzulegen, die den Änderungswünschen aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 25.05.2022 entspricht. Die Grundkonzeption sollte insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte angepasst werden: 1. Der Radverkehr wird auf mindestens 2m breiten Wegen und durchgängig geschützt geführt, nur unterbrochen an der Einmündung der Busse in den Stiftsplatz. Eine Führung des Radverkehrs auf einem Hochbord ist dabei auch in Betracht zu ziehen. 2. Die Bushaltestelle, Lieferzonen und Behindertenparkplätze sind zwischen dem Kfz-Verkehr und dem Radweg zu führen. Außengastronomie hingegen soll zwischen Geh- und Radweg eingerichtet werden, so dass der Radweg nicht gekreuzt wird. Dies macht Verschwenkungen des Radweges notwendig 3. Die Querungen","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":6987}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}