{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:2965","type":"motion","title":"Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur QuerschnittsaufteilungAntrag zur Vorlage 221662","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008432","data_quality":"original","summary":"Die Variante 1 wird mit den folgenden Änderungen beschlossen: 1. Westliche Seite (stadteinwärts) a) Der Radfahrstreifen zum Rechtsabbiegen in die Oxfordstraße wird getrennt vom Kfz-Rechtsabbieger geführt. b) Im Abschnitt zwischen Wilhelmsplatz und Stiftsplatz wird der Radweg ab der Bushaltestelle \"Wilhelmsplatz\" vollständig rot eingefärbt und im Multifunktionsstreifen werden Baumscheiben und Grünbeete, Gastronomie und Lieferzonen platziert. Reguläre Parkplätze sowie Parkplätze mit E-Ladesäulen sind nicht vorzusehen. 2. Östliche Seite (stadtauswärts) Die Straßenseite wird im Abschnitt zwischen Stiftsplatz und Wilhelmsplatz zur Fahrradstraße oder Radspur ohne Nutzung durch PKW und Busse. PKW und Busse fahren in diesem Abschnitt ausschließlich stadtauswärts über eine Einbahnstraße. Die Buslinie 632, Fahrtrichtung Uni-Kliniken, wird über die Welschnonnenstraße und spätestens am Augustusring wieder über die Kölnstraße geführt.Variante","published_at":"2022-09-20","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:2965","motion_type":"Änderungsantrag","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beteiligte":"Bezirksverwaltungsstelle Bonn","beratungsfolge":["2022-09-20 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2008432","sachverhalt":"Die Änderung ermöglicht eine weitgehende Einhaltung des Radentscheids, die bei der ungeänderten Variante 1 nicht gegeben wäre. Vor allem wäre ohne eine Einbahnstraßenregelung keine Verkehrsführung möglich, bei der stadtauswärts fahrende PKW den Mindestüberholabstand von 1, 50 Metern zum Radverkehr zuverlässig einhalten. PKW und Busse müssten hinter den Radfahrenden herfahren, wodurch damit zu rechnen ist, dass es regelmäßig zu gefährlichen Überholvorgängen kommt. Durch den Ausschluss von regulärem Parken verringert sich die Anzahl der den Radweg querenden Kfz-Verkehre deutlich. Dadurch wird ein akzeptables Schutzniveau für den Radverkehr erreicht. Der Bereich wird durch die Verkehrsberuhigung noch stärker städtebaulich aufgewertet. Der durch die Einbahnstraßenregelung gewonnene Platz ermöglicht die Anpflanzung von deutlich mehr Bäumen, so dass ein Alleecharakter entstehen kann. Es wird die Möglichkeit geschaffen wird, bei der laufenden Neuplanung des Bertha-von-Suttner-Platzes eine geschützte Kreuzung nach dem Radentscheid-Beschluss umzusetzen. Radfahrende und Kfz-Verkehr müssen sich so nicht die gemeinsame (Rechts-) Abbiegespur am Knotenpunkt Kölnstr./Oxfordstraße teilen.","vollstaendig":true,"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}