{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:2967","type":"motion","title":"Poppelsdorfer-Allee-Unterführung: Durchfahrverbot für Radler*innen von 9 bis 21 Uhr","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008127","data_quality":"original","summary":"Das Verbot, mit dem Fahrrad durch die Fußgängerunterführung an der Poppelsdorfer-Allee zu fahren, wird in ein Durchfahrverbot von 9 bis 21 Uhr umgewandelt.","published_at":"2022-09-20","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:2967","motion_type":"Antrag","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Karin Langer Thomas Fahrenholtz Elmar Conrads-Hassel Brigitta Poppe-Reiners","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2022-09-20 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2008127","sachverhalt":"Die Unterführung an der Poppelsdorfer-Allee ist ein wichtiges Eingangstor zur Fußgängerzone. Das Fahrradfahren ist in keinem Teil der Fußgängerzone zwischen 21 und 9 Uhr verboten. Nennenswerte Störungen oder gar Unfälle sind nicht aufgetreten. Davon ist auch in der Unterführung nicht auszugehen. Es ist darüberhinaus wünschenswert, dass die Unterführung nachts von Radfahrenden frequentiert wird, weil davon eine soziale Kontrolle ausgehen kann. Diese wird dadurch vermindert, dass es attraktiver erscheinen kann, die Südunterführung zu durchfahren, um nicht absteigen zu müssen.","vollstaendig":true,"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}