{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3062","type":"motion","title":"Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich Trierer Straße","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009493","data_quality":"original","summary":"Beantragt wird die Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der „Trierer Straße“ zwischen den Straßen „Melbweg“ und „Im Wingert“. Dies würde durch Anordnung des Verkehrszeichen VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ erfolgen. Die Anordnung von Verkehrszeichen obliegt der Straßenverkehrsbehörde als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der Begründung des Antragstellers überprüft, ob eine Herabsenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zulässig ist. Die Trierer Straße gehört dem Vorfahrtstraßennetz der Bundesstadt Bonn an und ist eine klassifizierte Kreisstraße „K1“. Es handelt sich damit um eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung. Grundsätzlich steht eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ihrer Funktion entgegen und darf nur unter ganz bestimmten Tatbestandsvoraussetzungen vorgenommen werden. Auf diesem Streckenabschnitt verkehren die Linien 602 und 603. Beidseitig existieren im Straßenabschnitt Nebenanlagen für den Fußgängerverkehr, der Radverkehr wird in Fahrtrichtung Poppelsdorf im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, bergauf in Fahrtrichtung Süden auf einem Fahr","published_at":"2022-12-06","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3062","motion_type":"Stellungnahme der Verwaltung","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"33-4 Dienstleistungszentrum","beteiligte":"OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; 33 Bürgerdienste; Dezernat I; Stabsstellle Bürgerbeteiligung; 01-2 Ratsbüro; 33-0 Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht","beratungsfolge":["2022-12-06 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2009493","begruendung":"des Antragstellers überprüft, ob eine Herabsenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zulässig ist. Die Trierer Straße gehört dem Vorfahrtstraßennetz der Bundesstadt Bonn an und ist eine klassifizierte Kreisstraße „K1“. Es handelt sich damit um eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung. Grundsätzlich steht eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ihrer Funktion entgegen und darf nur unter ganz bestimmten Tatbestandsvoraussetzungen vorgenommen werden. Auf diesem Streckenabschnitt verkehren die Linien 602 und 603. Beidseitig existieren im Straßenabschnitt Neben","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"stellungnahme_verwaltung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":3402}],"identische_felder":["stellungnahme_verwaltung=summary"]}}