{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3070","type":"motion","title":"Straßenquerung auf der Bachstraße","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009091","data_quality":"original","summary":"Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung ermittelt werden müssen. Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Der Bereich der Bachstraße Ecke Mozartstraße wird für eine der nächsten Zählungen eingeplant. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen.","published_at":"2022-11-15","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3070","motion_type":"Stellungnahme der Verwaltung","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"33-4 Dienstleistungszentrum","beteiligte":"OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I; 33 Bürgerdienste; 33-0 Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 61-3 Stadtverkehr","beratungsfolge":["2022-11-15 – Bezirksvertretung Bonn – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2009091","vollstaendig":true,"identische_felder":["stellungnahme_verwaltung=summary"]}}