{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3072","type":"motion","title":"Baumfällungen im Bereich des Verbindungswegs zwischen Kolpingstraße und der Straße Auf dem Hügel","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009074","data_quality":"original","summary":"Der Entfernung von zwei satzungsgeschützten Bäumen innerhalb der öffentlichen Grünfläche im Baugebiet „Am Vogelsang“ wird zugestimmt.","published_at":"2022-12-05","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3072","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"63-1 Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung","beteiligte":"63 Bauordnungsamt; 03 Amt für Wirtschaftsförderung; 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; Dezernat III; 67-6 Untere Naturschutzbehörde; 67-1 Bauabteilung I","beratungsfolge":["2022-12-05 – Baumkommission – Anhörung","2022-12-06 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2009074","begruendung":"Mit Beschluss vom 15.06.2021 hat die Bezirksvertretung Bonn die Fällungen im Zusammenhang mit der Ausbauplanung der öffentlichen Anlagen im Baugebiet „Am Vogelsang“ beschlossen. (siehe DS-Nr. __210769__ ) Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Am Vogelsang“ muss im Bereich des Verbindungswegs zwischen Kolpingstraße und der Straße Auf dem Hügel eine vorhandene Stützmauer entfernt werden. Auf der Anhöhe hinter dieser Stützmauer befinden sich zwei satzungsgeschützte Bäume, deren Standsicherheit durch diese Arbeiten nicht gesichert werden kann und diese daher entfernt werden müssen (im Lageplan durch jeweils ein rotes Kreuz markiert). Bei den zwei satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um 1. Acer campestre, Feldahorn, Stammumfang 145 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 18 m, in befriedigendem Zustand, 2. Acer pseudoplatanus, Bergahorn, Stammumfang 107 cm, Kronendurchmesser 8, 5 m, Höhe 18 m, in befriedigendem Zustand. Aufgrund der Position und der Wuchsrichtung ist wahrscheinlich, dass die Bäume aufgrund der Erschließungsarbeiten nicht gehalten werden können. Nach hiesigen Unterlagen ist nicht bekannt, wie die Bäume an dieser Stelle eingesetzt worden sind (vermutlich durch Wildwuchs; Selbsteinsaat). Als Ersatz sind drei Neupflanzungen (zwei Stieleichen, Quercus robur und eine Hainbuche, Carpinus betulus) mit Stammumfängen von 20-25 cm durch die und auf Kosten der Vorhabenträgerin gemäß der Planunterlagen vorgesehen (im Lageplan in orange dargestellt).","vollstaendig":true,"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}