{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3074","type":"motion","title":"Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Bonn 2023","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009102","data_quality":"original","summary":"1. Im Jahr 2023 können die in der Anlage „Marktverzeichnis“ aufgeführten Märkte, Volksfeste und volksfestähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden. 2. Nachfolgende Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, die von der Stadt veranstaltet werden, können im Jahr 2023 als Sondernutzungen auf dem Münsterplatz genehmigt werden: - Tag des Bonner Sports, 13.05.2023 - Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest, 11.06.2023 - Präsentation Johanniter, 1.7.2023 - Eröffnungswochenende Beethovenfest, 1.9.-3.9.2023 - SSF Festival, 02.09.2023 - Markt der Möglichkeiten, 08.09.2023 - Bonner Energietage – Bausteine für klimabewusstes Bauen, Wohnen und Leben, 9.9.2023 - Bonn – Rundum Nachhaltig, 16.09.2023 - Radaktionstag, 23.09.2023 Die vorstehenden Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich Auf- und Abbauzeiten. Terminänderungen sind vorbehalten. 3. Die Bezirksvertretung nimmt von den folgenden Sondernutzungen auf dem Münsterplatz Kenntnis: - Marathonmesse im Rahmen des DPM und Mitarbeiterzelt, 20.-23.04.2023 - Münsterplatzfest/Familienfest der ev. Allianz, 05.05.2023 - Neustart miteinander, 18.-21.05.2023 & 18.-20.08.2023, Grünes Licht für Kinder e.V. - Familienfest der CDU, CDU Kreisverband","published_at":"2022-12-06","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3074","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"33-1 Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde","beteiligte":"Dezernat I; 33 Bürgerdienste; Bezirksverwaltungsstelle Bonn","beratungsfolge":["2022-12-06 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2009102","begruendung":"Die Abstimmung der einzelnen Veranstaltungen erfolgt, sofern nicht die Stadt selbst Veranstalterin ist, mit den jeweiligen Organisatoren. Zur Eingruppierung der unter 1., 2. und 3. aufgeführten Veranstaltungen kann Folgendes erläutert werden: Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe \"r\" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärk ­ ten, Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstal ­ tungen der Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit \"Marktverzeichnis\" gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe \"p\" über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit „volksfestähnlichem Charakter“. Die übrigen Veranstaltungen werden, sofern sie auf öffentlicher Verkehrsfläche durchgeführt werden, von der Verwaltung als Sondernutzungen erlaubt.","vollstaendig":true,"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}