{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3094","type":"motion","title":"Antrag der Fraktion Die FRAKTION:Anpassung der Städtischen Haus- und Badeordnung für die Bäder","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009148","data_quality":"original","summary":"1. Die Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert: **§ 12: Badekleidung** Der Aufenthalt im Barfußbereich ist nur in Badekleidung **(Badeanzug, Badehose, Badeshorts, Bikini, Burkini oder Tankini)** gestattet, **die mindestens die primären Geschlechtsorgane vollständig bedeckt.** Für das Auswaschen oder Auswringen der Badekleidung sind die hierfür vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen. **In Ausnahmefällen kann das Personal auch andere Badebekleidung zulassen.** 1.1. Sollte der Passus so keine Rechtssicherheit bieten, ist den entsprechenden Ratsgremien eine Vorlage zu einer Änderung der Haus- und Badeordnung im Sinne des Antrags vorzulegen. 2. Das Personal der städtischen Bäder ist auf die Anwendung dieser Definition zu schulen und zu sensibilisieren um ggf. vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen zu verhindern. 3. Über die entsprechende Änderung ist die Öffentlichkeit zu informieren, insbesondere die betroffenen Personen z.B. über Vereine/Verbände, Presse, sowie in den Bädern.","published_at":"2022-12-06","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3094","motion_type":"Antrag","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Moritz van den Bergh Arndt Schönowsky","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beteiligte":"Bezirksverwaltungsstelle Bonn","beratungsfolge":["2022-12-06 – Bezirksvertretung Bonn – Anregung"],"allris_volfdnr":"2009148","sachverhalt":"Nach dem Sommer ist vor dem Sommer und irgendwann werden vielleicht auch die Bonner Schwimmbäder wieder sichere und angenehme Aufenthaltsorte sein. Um dieses Ziel nachhaltig zu unterstützen, stellen wir diesen Antrag. Die weibliche Brust zählt zu den sekundären Geschlechtsmerkmalen. Bei Männern ist es der Bartwuchs und der Kehlkopf. Männer dürfen ihren Kehlkopf einfach so in der Öffentlichkeit entblößen. Dieser Unterschied halten wir für einen Angriff auf die Frauenrechte. Ein Kehlkopfbikini könnte hierfür eine Lösung sein. Ob sich das durchsetzen könnte, ist bürokratisch zweifelhaft – schauen Sie sich um, wieviele Männer in städtischen Gremien sitzen. Im vergangenen Jahr sorgte ein Fall in Göttingen für Aufsehen, bei dem eine nicht-binäre Person wegen “Oben-ohne-Badens” ein Schwimmbad verlassen musste und Hausverbot erhielt. Der Fall hat offengelegt, dass viele Badeordnungen Mängel in der Definition der Badebekleidung aufweisen und dadurch sowohl Personal als auch Badegäste verunsichern können. Die beantragte Anpassung ist eine nötige Spezifikation. Die Badebekleidung muss diskriminierungsfrei im Sinne des AGG und ohne Verletzung der Grundrechte der Artikel 1, 2 und 3 Abs. 2 GG definiert werden. Eine Bedeckung der sekundären Geschlechtsmerkmale (z.B. Brust) würde demgegenüber eine Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 GG darstellen, da die Brust nicht per se biologisch sexualisiert ist. Fettgewebe mit Milchdrüsen: Männers LOL. Die genauere Definition der Badebekleidung soll Badegästen Sicherheit bei der Wahl ihrer Badebekleidung unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität geben. Darüber hinaus gibt die Definition dem Personal der städtischen Bäder bei der Umsetzung der Haus- und Badeordnung Handlungssicherheit. Zusätzlich setzt die Stadt Bonn ein wichtiges Zeichen gegen Sexualisierung und wird ihrem Ruf als offene und vielfältige Stadt gerecht, in der sich sogar Frauen, als auch Trans und nicht-binäre Menschen wohlfühlen können.","vollstaendig":true,"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}