{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3175","type":"motion","title":"Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAGhier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2011501","data_quality":"original","published_at":"2023-05-16","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3175","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"66 Tiefbauamt","beteiligte":"63 Bauordnungsamt; 63-1 Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung; 66-SE Stadtentwässerung; 66-VA Verkehrsanlagen; 66-5 Planung von Straßen; 66-4 Steuerungs- und Führungsunterstützung; 66-2 Abwasserableitung; Dezernat III","beratungsfolge":["2023-05-31 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Anhörung","2023-05-16 – Bezirksvertretung Hardtberg – Anhörung","2023-05-23 – Bezirksvertretung Bonn – Anhörung","2023-05-31 – Bezirksvertretung Beuel – Anhörung","2023-06-13 – Rat – Entscheidung","2024-02-01 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2011501","sachverhalt":"1. Die vorgelegte turnusmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes über Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen und Teileinrichtungen von Straßen im Bonner Stadtgebiet gemäß Anlage „Liste 3 Fortschreibung 2023“ wird beschlossen. 1. Die Zuordnung der vom Rat am 06.05.2021 mit DS __210306__ beschlossenen Kanalbaumaßnahmen und vereinfachten Linersanierungsmaßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in beitragsfreie und beitragspflichtige Maßnahmen gemäß Anlage „Liste 2 DS 210306“ wird zur Kenntnis genommen.","begruendung":"Zu 1. Gemäß § 8a Absatz 1 KAG in der Fassung vom 19.12.2019 sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Für die Stadt Bonn wurde ein Straßen- und Wegekonzept durch den Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Absatz 2 GO am 04.02.2021 beschlossen (DS __201637__ ). In Ergänzung hierzu hat der Rat hat am 06.05.2021 die Aufnahme der für 2023 geplanten Kanalbaumaßnahmen sowie die vereinfachten Linersanierungsmaßnahmen 2021-2023 in das Straßen- und Wegekonzept beschlossen (DS __210306__ ). Gemäß § 8a Absatz 1 KAG ist das Straßen- und Wegekonzept bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben. Dementsprechend legt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vor. Die Fortschreibung bezieht sich auf die Jahre 2023-2027. Sie __ergänzt__ als solche das 2021 beschlossene Straßen- und Wegekonzept. Das Straßen- und Wegekonzept und ebenso die Fortschreibungen sind immer über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde aufzustellen. Es ergeben sich naturgemäß Unwägbarkeiten, die nachvollziehbar eine sichere und genaue Zuordnung der letztendlich ausführbaren Maßnahmen über diesen langen Zeitraum von fünf Jahren erschweren. Entscheidend ist hier aber, wie bereits einleitend dargestellt, dass die letztendlich ausgeführten Maßnahmen enthalten sind und damit eine Förderung zur Entlastung der Beitragspflichtigen ermöglicht ist. Durch die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes wird sichergestellt, dass für die beitragspflichtigen straßenbaulichen Maßnahmen die nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge zu 100 % von Land NRW übernommen werden. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur __Entlastung von Beitragspflichtigen__ bei Straßenausbaumaßnahmen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) vom 03.05.2022 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2021 besch","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":3216}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary","summary⊂sachverhalt"]}}