{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3215","type":"motion","title":"Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2012269","data_quality":"original","published_at":"2023-08-08","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3215","motion_type":"Dringlichkeitsentscheidung BV","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"66 Tiefbauamt","beteiligte":"Dezernat III; II-2 Referat Vergabedienste; Dezernat II; 20 Stadtkämmerei; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 21 Kassen- und Steueramt; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; 66-VA Verkehrsanlagen; 66-6 Planung und Neubau Verkehrsanlagen und Stadtbahn-Betriebstechnik; 21-2 Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung","beratungsfolge":["2023-08-08 – Bezirksvertretung Bonn – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2012269","sachverhalt":"Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach“ wird zugestimmt.","begruendung":"Begründung der Dringlichkeit: Wegen des Zustands der Brücke ist die Maßnahme zeitnah auszuführen. Da die Brücke von vielen Schüler*innen als Schulweg genutzt wird, muss die Ausführung in der Ferienzeit erfolgen; möglichst in den Herbstferien 2023. Die Entscheidung ist dringlich, da für die erforderliche Maßanfertigung der Stahlbetonteile des Brückenüberbaus etwa zwei Monate anzusetzen sind. Zusätzlich sind Zeiträume für die öffentliche Ausschreibung und die Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Bei einer späteren Entscheidung müsste die Maßnahme verschoben werden und könnte dann voraussichtlich frühestens in den Osterferien 2024 ausgeführt werden. Die vorbereitenden Planungen konnten erst kurzfristig abgeschlossen werden. Die Fuß- und Radwegbrücke über den Götgesbach im Verlauf des Herzogsfreudenweges wurde im Jahr 1984 errichtet und liegt zwischen den Ortsteilen Ückesdorf und Röttgen. Der Holzbelag der Brücke Herzogsfreudenweg weist einen alterungsbedingten, verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer deutlich verminderten Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung besteht eine erhöhte Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer und die damit einhergehenden Begegnungs- und Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichere Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt. Beidseitig befinden sich Holzgeländer mit einem verfaulten Holz auf dem Brückenüberbau, die nicht die vorschriftsmäßige Höhe für Rad und Fußwege aufweisen. Die Schäden beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bauteile und führen kurzfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten und daher eine Schadensbeseitigung zur Gefahrabwehr kurzfristig erforderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung des bestehenden Bohlenbelages aus Holz durch Tausch einzelner Bohlen, wie bis","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":3064}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary","summary⊂sachverhalt"]}}