{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3221","type":"motion","title":"Halteverbot im Bereich der Giergasse","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013088","data_quality":"original","summary":"Die Giergasse wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig vom Verkehrsaußendienst kontrolliert. In der Regel ist die Restfahrbahnbreite bei diesen Kontrollen gegeben. Zudem verzeichnet die Verwaltung keine Auffälligkeiten. Daher sieht die Verwaltung auch keine Veranlassung, den ruhenden Verkehr mit einem absoluten Halt- und Parkverbot einzuschränken. Die Giergasse wird weiterhin durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert und auch als Kontrollstraße in die nächste Feuerwehrfahrt aufgenommen. __Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.","published_at":"2023-08-08","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3221","motion_type":"Stellungnahme der Verwaltung","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"33-1 Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde","beteiligte":"Dezernat OB; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I; 33 Bürgerdienste; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 33-1 Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde; 33-2 Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst; Stabsstellle Bürgerbeteiligung; 61-0 Verwaltung; 61-3 Stadtverkehr","beratungsfolge":["2023-08-08 – Bezirksvertretung Bonn – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2013088","sachverhalt":"__Inhalt der Stellungnahme:__ Die Giergasse wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig vom Verkehrsaußendienst kontrolliert. In der Regel ist die Restfahrbahnbreite bei diesen Kontrollen gegeben. Zudem verzeichnet die Verwaltung keine Auffälligkeiten. Daher sieht die Verwaltung auch keine Veranlassung, den ruhenden Verkehr mit einem absoluten Halt- und Parkverbot einzuschränken. Die Giergasse wird weiterhin durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert und auch als Kontrollstraße in die nächste Feuerwehrfahrt aufgenommen. __Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:__ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.","vollstaendig":true,"identische_felder":["stellungnahme_verwaltung=summary"]}}