{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3292","type":"motion","title":"Qualifizierungsverfahren \"Kölnstr. / Schlesienstr.\" - Aufgabenstellung","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2011759","data_quality":"original","summary":"1. Der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren „Kölnstr. / Schlesienstr.“ im Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. 2. Als Grundlage für die weiteren Schritte zur Aufstellung des Bebauungsplans 6324-2 ist unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einer/eine der Preistragenden, in der Regel der/die Gewinner*in, mit der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts sowie den landschaftsplanerischen Leistungen zu beauftragen.","published_at":"2023-08-08","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3292","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen","beteiligte":"03 Amt für Wirtschaftsförderung; 03-1 Standortentwicklung; 03-2 Service Center Wirtschaft; 03-4 Liegenschaften; 66 Tiefbauamt; 50 Amt für Soziales und Wohnen; 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie; Dezernat III; 66-6 Planung und Neubau Verkehrsanlagen und Stadtbahn-Betriebstechnik; 66-5 Planung von Straßen; 66-2 Abwasserableitung; 66-SE Stadtentwässerung; 66-VA Verkehrsanlagen; 67 Amt für Umwelt u","beratungsfolge":["2023-08-08 – Bezirksvertretung Bonn – Anhörung","2023-08-10 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2011759","begruendung":"Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn einen Zielbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6324-2 gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr. __211142__ ). Das Verfahren ist als standardisiertes Verfahren gemäß der Leitlinien Bürgerbeteiligung definiert. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche im Ortsteil Buschdorf, Bezirk Bonn. Etwa die Hälfte der ca. 7 ha großen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bonn. Die Auslobung erfolgt gemeinsam mit der privaten Vorhabenträgerin concept-3. Die Stadt Bonn verfolgt auf ihren Flächen die Entwicklung einer Mischung aus nicht-störenden und flächensparenden Gewerbeformen sowie Wohnnutzungen. Auf den privaten Flächen ist vornehmlich eine wohnbauliche Entwicklung geplant. Die Abstimmung der Rahmenbedingungen des Qualifizierungsverfahrens mit den Maßgaben der Architektenkammer NRW hat ergeben, dass entgegen der Aussagen im Zielbeschluss kein 2-phasiger, sondern ein 1-phasiger Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt wird. Eine qualitätsmindernde Aussagetiefe ist dadurch nicht zu erwarten. Politische Vertreter*innen sind stimmberechtigt als Sachpreisrichter*innen in der Jury vertreten (DS Nr. __230549__ ). Es ist vorgesehen, einen bzw. eine der Preistragenden – in der Regel den/die Gewinner*in, sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen– mit der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konkretisierung bzw. Überarbeitung des Konzepts als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren zu beauftragen. Aufgrund der Betroffenheit eines erheblichen Anteils städtischer Flächen ist vor Auslobung des Wettbewerbsverfahrens ein Beschluss der planerischen Aufgabenstellung notwendig. Diese konkretisiert für die Wettbewerbsteilnehmenden die städtebaulichen, landschaftsplanerischen Zielsetzungen sowie die verbindlich zu bea","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":3501}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}