{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3359","type":"motion","title":"Bürgerantrag: Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 \"Absolutes Halteverbot\" im Bereich \"Im großen Garten\"/\"Am Apfelbaum\" in Bonn-Buschdorf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015583","data_quality":"original","summary":"Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Dabei konnten entsprechende Verstöße gegen die Haltverbote beobachtet werden. Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 scheiden zur Verbesserung der Situation jedoch aus, da dies mit den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht vereinbar wäre. Die Verwaltung schlägt jedoch als Alternative Folgendes vor: Von der Otto-Hahn-Str. kommend wird auf der Straße „Am Apfelbaum“ rechtsseitig zusätzlich ein absolutes Haltverbot mittels Beschilderung (Verkehrszeichen 283) eingerichtet. Das bereits vorhandene Verkehrszeichen 283 ab der Ecke Otto-Hahn-Str. wird bis zur Ecke „Am Apfelbaum“ mittels zusätzlicher Beschilderung noch einmal verdeutlicht bzw. wiederholt. Darüber hinaus werden in den Kurvenbereichen vor der KiTA (Im großen Garten 5) sowie gegenüberliegend (vor Im großen Garten 2) Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen 299) angebracht, um die bestehenden Haltverbote zu verdeutlichen. __Beschlussvorschlag: __ Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für di","published_at":"2024-01-30","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3359","motion_type":"Stellungnahme der Verwaltung","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"33-1 Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde","beteiligte":"33-0 Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht; 33 Bürgerdienste; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I; Stabsstellle Bürgerbeteiligung","beratungsfolge":["2024-01-30 – Bezirksvertretung Bonn – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2015583","sachverhalt":"__Inhalt der Stellungnahme:__ Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Dabei konnten entsprechende Verstöße gegen die Haltverbote beobachtet werden. Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 scheiden zur Verbesserung der Situation jedoch aus, da dies mit den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht vereinbar wäre. Die Verwaltung schlägt jedoch als Alternative Folgendes vor: Von der Otto-Hahn-Str. kommend wird auf der Straße „Am Apfelbaum“ rechtsseitig zusätzlich ein absolutes Haltverbot mittels Beschilderung (Verkehrszeichen 283) eingerichtet. Das bereits vorhandene Verkehrszeichen 283 ab der Ecke Otto-Hahn-Str. wird bis zur Ecke „Am Apfelbaum“ mittels zusätzlicher Beschilderung noch einmal verdeutlicht bzw. wiederholt. Darüber hinaus werden in den Kurvenbereichen vor der KiTA (Im großen Garten 5) sowie gegenüberliegend (vor Im großen Garten 2) Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen 299) angebracht, um die bestehenden Haltverbote zu verdeutlichen. __Beschlussvorschlag:__ Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.","vollstaendig":true,"identische_felder":["stellungnahme_verwaltung=summary"]}}