{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3742","type":"motion","title":"Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015378","data_quality":"original","summary":"Die Verwaltung wird beauftragt, alles in ihrer Möglichkeit liegende dafür zu tun, den Vogelschutz in Bebauungsplänen zu verankern. Ferner soll sie in einem Jahr dem Ausschuss für Klima, Umwelt und lokale Agenda bezüglich der Maßnahmen, der Entwicklung der rechtlichen Situation und des Standes des Vogelschutzkonzeptes berichten.","published_at":"2024-01-31","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3742","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"67-0 Verwaltung","beteiligte":"67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; 67-6 Untere Naturschutzbehörde; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 61-0 Verwaltung; 61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen; 61-4 Planungsrecht; Stabsstellle Bürgerbeteiligung","beratungsfolge":["2024-01-31 – Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda – Empfehlung","2024-02-28 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2024-02-01 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2015378","begruendung":"Der Bürgerantrag vom 03.11.2021 ist von dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 23.06.2022 an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (AUKLA) verwiesen worden, in welchem der Bürgerantrag am 17.05.2023 vorberaten wurde, bevor dieser dann am 30.08.2023 vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angenommen wurde. Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss werden die Antraginhalte mit dieser Vorlage nun erneut dem AUKLA zur Fachberatung vorgelegt, bevor sie im Rat beschlossen werden können. Der Beschlussvorschlag geht auf die Empfehlung des AUKLA zurück, welche auf dem Änderungsantrag der Koalition ( __DS 212087-03 AA__ ) beruht. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag in der Grunddrucksache __212087__ hatte folgenden Wortlaut: „Der Antrag thematisiert verbindliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw. Baugenehmigungen, um Vogelschlag an Glasscheiben entgegenzuwirken. Näheres zum Inhalt und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag.“ Die Stellungnahme der Verwaltung ( __DS 212087-02 ST__ ) verweist auf die Gesamtstellungnahme unter der __DS 212089-02 ST__ , welche folgenden Inhalt hat: „Die Verwaltung nimmt hiermit Stellung zu den Bürgeranträgen: - Verbindliche Festsetzungen in B-Plänen gegen Vogelkollisionen an Glas ( __DS 212087__ ) - Städtisch beauftragte Glasscheiben gegen Vogelkollisionen sichern ( __DS__ __212089)__ - Gläserne ÖPNV-Wartehallen gegen Vogelschlag sichern ( __DS 212090__ ) Reflektierende und transparente Glasflächen an Gebäuden stellen ein erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel dar. Die Tiere nehmen transparente und reflektierende Flächen nicht als Hindernis wahr und kollidieren bei dem Versuch, durch die vermeintlich freien Bereiche hindurchzufliegen. Dabei können sich die Vögel verletzten oder verenden Das Auslösen eines Verbotstatbestands nach § 44 (1) Nr. 1 u. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNat SchG) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 BNat SchG dar. Das Problem des V","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":12379}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}