{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3748","type":"motion","title":"BBB-Anfrage: Mountainbike-Konzept für die Bundesstadt Bonn","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014133","data_quality":"original","summary":"1. Wie lautet der aktuelle Sachstand der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes „Mountainbike-Konzept für die Bundesstadt Bonn“ und wann ist mit dessen Vorlage in den zuständigen Gremien zu rechnen? 2. Welche Planungsleistungen und Gutachten genau sind bislang von der Oberbürgermeisterin gemäß DS 220891, Ziffer 2 beauftragt worden und welche Ergebnisse liegen der Oberbürgermeisterin hierzu zwischenzeitlich vor? 3. Hinsichtlich der Ausführungen zu Variante 4 in der Begründung der Oberbürgermeisterin fragen wir: Zieht die Oberbürgermeisterin ernsthaft in Erwägung, durch Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren? 4. In ihrer Begründung führt die Oberbürgermeisterin u.a. aus: „Für regelmäßige ordnungsbehördliche Kontrollen .. ist die Schaffung von Ranger-Stellen erforderlich, die bei Verstößen personenbezogene Daten aufnehmen und Bußgelder verhängen können.“. Wir fragen daher: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll es den beabsichtigten „Ranger“ mö","published_at":"2023-10-24","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3748","motion_type":"Große Anfrage","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Marcel Schmitt, BBB-Fraktion im Rat","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2023-10-24 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Kenntnisnahme","2023-10-26 – Sportausschuss – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2014133","begruendung":"Die BBB-Fraktion lehnt einen Mountainbike-Trail im Landschaftsschutzgebiet aus ökologischen und rechtlichen Gründen ab. Die Fragesteller erinnern an die Aussage „Die Artenvielfalt der Bonner Naturschutzgebiete ist vor allem durch den Verlust von Trittsteinbiotopen und zu intensiver Nutzung bedroht. ..Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitate, geschützte und schutzwürdige Biotope, Trittsteinbiotope und Ausgleichsflächen werden wir erhalten und weiterentwickeln.“ (Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Bonn „Morgen gestalten – Unser Wahlprogramm für die Zukunft Bonns“). Die Machbarkeitsstudie stellt zudem fest, dass das von Oberbürgermeisterin Katja Dörner beabsichtigte Vorhaben mit bis zu 21 Verboten des Landschaftsplans gemäß § 26 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 BNat SchG konfligiert. Insbesondere die bei Variante 4 zu befürchtende und gesetzlich verbotene Verfestigung, Versiegelung und / oder Förderung der Bodenerosion verbietet die Einrichtung einer solchen Strecke am Venusberghang sowie in allen anderen Schutzgebieten Bonns. Den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und dem vorhandenen Biotopverbund durch Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) zu gewähren, ist für den BBB inakzeptabel.","vollstaendig":true,"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}