{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3750","type":"motion","title":"Änderungsantrag der Koalition - Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen VerträgenAntrag zur Vorlage 231332","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016847","data_quality":"original","summary":"Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 4. Der Wettbewerb nach RPW soll das grundsätzliche Verfahren für die Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen sein, gemäß der Tabelle in der Anlage. 5. Mehrfachbeauftragungen können im Einzelfall bei sehr partizipationsrelevanten Projekten als Verfahren genutzt werden, sollen aber nicht der Regelfall sein. Wann und ob das Verfahren eingesetzt wird, ebenfalls die Anzahl der Teilnehmer, soll jeweils vorher mit der Politik abgestimmt werden. 6. Eine Bürgerbeteiligung soll in sinnvollem Umfang vor und nach dem Wettbewerb gewährleistet werden. Eine Vertretung der Öffentlichkeit in einer Jury kann erwogen werden, wenn es sich um Planungen von Freianlagen und öffentliche Flächen (Plätze, Grünflächen, größere Spielanlagen etc.) handelt.","published_at":"2024-04-10","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3750","motion_type":"Änderungsantrag","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt B","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2024-04-10 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2024-04-17 – Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe – Empfehlung","2024-04-18 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2016847","sachverhalt":"Unsere Stadt muss alle Möglichkeiten nutzen, um die kreativsten Lösungen für Städtebau und Architektur zu erhalten. Offene Wettbewerbe bieten hier ein weites Spektrum an Ideen und Denkansätzen. Hierzu bietet das Verfahren nach RPW (Richtlinie zur Planung von Wettbewerben) ein für alle bekanntes, transparentes Verfahren, welches bei Teilnehmer: innen und Preisrichter: innen anerkannt ist. Außerdem bekommt man für eine Wettbewerbssumme (Vorplanung nach HOAI) quasi beliebig viele Lösungen. In der weit überwiegenden Zahl werden vorhabenbezogenen Bebauungspläne mit anschließendem städtebaulichem Vertrag durchgeführt, bei dem dieser nicht von der öffentlichen Hand, sondern vom Vorhabenträger ausgeführt (kooperative Wettbewerbe) wird. Hier sollte die Teilnehmerzahl bei kleineren Größenordnungen begrenzt sein, um schlanke Abläufe zu gewährleisten. Aber auch bei diesen nichtoffenen Wettbewerben für kleinere Projekte an denen Büros eingeladen werden, könnten RPW-konforme Verfahren durchgeführt werden. Verständlicherweise sollte dem Vorhabenträger das Recht eingeräumt werden, eigene Planer: innen zu beteiligen (max. 1/3 der Teilnehmer: innen). Damit auch junge und weniger arrivierte Architekt: innen mit neuen Ideen die Möglichkeit der Partizipation erhalten, sollte nach Möglichkeit 1/3 der Plätze jungen Büros vorbehalten sein. Mehrfachbeauftragungen haben den Nachteil, dass nur wenige Entwürfe und Ideen vorliegen.Außerdem muss bei der Mehrfachbeauftragung jede Lösung separat bezahlen muss (Vorplanung nach HOAI).Im Wettbewerb wird die gleiche Honorarsumme auf die Preisträger: innen aufgeteilt. Darüber hinaus ist Auswahl der Teilnehmer wenig transparent und durchlässig. Beiträge kommen in der Regel nur von wenigen, meist arrivierten Büros oder solche, die von den Vorhabenträgern favorisiert werden. Letztere haben darüber hinaus natürlich vorrangig die Interessen Ihrer Auftraggeber im Fokus. Ein fairer Wettbewerb der Ideen und ein kreatives Ringen um die beste Lösung findet dab","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"sachverhalt","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":4056}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}