{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3808","type":"motion","title":"Grundstück in Bonn-Nordstadt, Heerstraße 93, 95- Zusammenlegung zweiter Altbauten, Umbau, Sanierung und Erweiterung eines Hinterhauses sowie Umnutzung eines Friseursalons zu WohnraumAz.: 10397/2022","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017280","data_quality":"original","summary":"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes widerspricht.","published_at":"2024-06-25","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3808","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"63-0 Besondere Verwaltungsangelegenheiten","beteiligte":"Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 61-4 Planungsrecht; 63-2 Bautechnik; 63 Bauordnungsamt","beratungsfolge":["2024-06-25 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Anhörung"],"allris_volfdnr":"2017280","begruendung":"Beabsichtigt ist die Zusammenlegung zweier Altbauten, Umbau, Sanierung und Erweiterung eines Hinterhauses sowie Umnutzung eines Friseursalons zu Wohnraum. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7723-15 vom 31.08.1979, der hier ein besonderes Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise ausweist. Die überbaubare Grundstücksfläche ist straßenseitig durch eine Baulinie und im Übrigen durch Baugrenzen begrenzt. Der Bebauungsplan setzt ebenfalls fest, dass Baukörper straßenseitig bis viergeschossig und rückwärtig mit eingeschossigen Anbauten errichtet werden dürfen. Die Grundflächenzahl beträgt hier 0, 6 und die Geschossflächenzahl 1, 6. Für das Bauvorhaben sollen die zwei denkmalgeschützten Wohnhäuser zusammengeschlossen werden. Bei dem Wohnhaus mit der Hausnummer 93 soll die Treppe komplett entfernt und durch Bäder ersetzt werden. Zur Erschließung der Wohnungen sollen der Hauseingang und das Treppenhaus der Hausnummer 95 gemeinsam genutzt werden. Der Anbau soll bis einschließlich des 2. OG bis an die nördliche Grundstücksgrenze verbreitet und das Flachdach im dritten Obergeschoss als Dachterrasse genutzt werden. Im Dachgeschoss der Hausnummer 93 ist eine neue Dachgaube geplant. Der Friseursalon im EG soll wieder zurück in eine Wohnung geändert werden. Die rückwärtige Erweiterung überschreitet die rückwärtige Baugrenze der eingeschossig überbaubaren Grundstücksfläche um bis zu ca. 1, 8 m. Zusätzlich überschreiten eine an den Anbau anschließende Terrasse im EG sowie Balkone in den Obergeschossen die rückwärtige Baugrenze um weitere 1, 8 m und liegen damit nahezu vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Eine Dachterrassennutzung oberhalb des 2. OG erfolgt in der lediglich eingeschossig überbaubaren Grundstücksfläche. Die GRZ von 0, 6 wird um 0, 13 auf 0, 73 (+ ca. 22%) überschritten. Die GFZ von 1, 6 wird um 1, 49 auf 3, 09 (+ ca. 93%) überschritten, somit werden die zulässigen Ausnutzungswerte (GFZ) deutlich überschritten. Der bet","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":3790}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}