{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3823","type":"motion","title":"Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7525-47 \"Brüsseler Straße\", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017527","data_quality":"original","published_at":"2024-09-04","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3823","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-4 Planungsrecht","beteiligte":"61-0 Verwaltung; 61-1 Stadtentwicklung; 61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen; 30 Amt für Recht und Versicherungen; 63 Bauordnungsamt; Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III","beratungsfolge":["2024-09-04 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2024-09-17 – Bezirksvertretung Bonn – Anhörung","2024-09-26 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2017527","sachverhalt":"1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage zum Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7525-47 „Brüsseler Straße“ (Veröffentlichung) Die vom Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege (LVR-ABR) mit Schreiben vom 25.03.2024 abgegebene Stellungnahme zu vermuteten Bodendenkmälern wird zur Kenntnis genommen. 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7525-47 „Brüsseler Straße“ für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg, zwischen der Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.","begruendung":"**Plangebiet und bestehendes Planungsrecht** Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7525-47 (Brüsseler Straße) vom 26.06.1965 in der Fassung der 1. vereinfachen Änderung vom 13.5.1983 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße. Das rund 11 ha große Gebiet stellt sich als in weiten Teilen bebaut dar und ist vorwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Entlang der Kölnstraße sind gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschosslagen prägend. Unter anderem befinden sind hier zwei ethnische Lebensmittelmärkte, ein Restaurant, ein Friseursalon, ein Blumengeschäft, eine Filiale der Sparkasse sowie eine Filiale der Deutschen Post. Das Plangebiet ist im Westen, Norden und Osten vornehmlich von Wohnbebauung umgeben, im Süden schließt sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kölnstraße der Nordfriedhof an. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich nordöstlich der Kölnstraße in einer Tiefe von ca. 70 bis ca. 100 m als gemischte Baufläche dar, den übrigen Bereich als Wohnbaufläche. Entlang der Kopenhagener Straße, der Pariser Straße und im nordöstlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Reine Wohngebiete durch den Bebauungsplan Nr. 7525-47 festgesetzt. Entlang der Kölnstraße setzt der Bebauungsplan Mischgebiete fest. Im südöstlichen Bereich des Bebauungsplans schließt an das Mischgebiet ein Allgemeines Wohngebiet an. **Anlass der Aufhebung** Unter dem Aktenzeichen 166345 VO wurde bei der Verwaltung am 9.5.2018 eine Bauvoranfrage eingereicht für die Errichtung eines Hotels / Boardinghauses auf dem Grundstück Kölnstraße 502 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7525-47, s.a. DS-Nr. 1910562 – altes BoRIS. Danach sollte süd-östlich neben dem Bestandsgebäude ein ca. 43 x 10 m großer, überwiegend dreigeschossiger Baukörper zuzüglich Staffelgeschoss neu errichtet werden. Abweichend von den planungsrechtlichen Festsetzungen war die Errichtung des Vorhabens größtenteils in der nicht","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":6831}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary","summary⊂sachverhalt"]}}