{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3837","type":"motion","title":"ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018310","data_quality":"original","summary":"Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2024 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.","published_at":"2024-09-04","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3837","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen","beteiligte":"61-0 Verwaltung; 61-3 Stadtverkehr; 20 Stadtkämmerei; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 21 Kassen- und Steueramt; Dezernat II; Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 66 Tiefbauamt; 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; 03 Amt für Wirtschaftsförderung; 50 Amt für Soziales und Wohnen; 50-3 Besondere Betreuungsmaßnahmen; 67-0 Verwaltung; 67-1 Bauabteilung I; 67-2 Bauabteilung II;","beratungsfolge":["2024-09-04 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2024-09-12 – Ausschuss für Mobilität und Verkehr – Anhörung","2024-09-18 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Anhörung","2024-09-25 – Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe – Anhörung","2024-09-26 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2018310","begruendung":"Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.09.2024 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung nach dieser Frist kann ein Förderantrag erst wieder zum 30.09.2025 gestellt werden, so dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung und Nutzung von Fördermitteln entstehen würde. Aufgrund der komplexen verwaltungsinternen Abstimmung und des Erfordernisses, während der Abstimmung aktuelle Informationen aus dem für die Aufstellung des Städtebauförderprogramms zuständigen Landesministeriums zu berücksichtigen, war eine frühere Einbringung der Vorlage nicht möglich.“ Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. __190431__ ) und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. __211222__ ), der keinen Erfolg hatte. Im Oktober 2023 wurde erneut ein qualifizierter Gesamtantrag auf Grundlage der zwischenzeitlich neu gefassten Städtebauförderrichtlinien für die Jahre 2024 bis 2026 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe DS-Nr. __231531__ ). Nach den Begrifflichkeiten der neuen Förderrichtlinie gilt dieser als sogenannter \"Erstantrag\". Am 15.08.2024 wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) das Stadterneuerungsprogramm 2024 (STEP 2024) veröffentlicht. Darin ist jedoch das ISEK Bad Godesberg nicht als städtebauliche Gesamtmaßnahme aufgeführt. Ein konkreter Bescheid zu dem Antrag, aus dem nähere Hinweise für eventuellen Qualifizierungsbedarf des Antrags entnommen werden könnten, liegt der Verwaltung (Stand 23.08.2024) noch nicht vor. **Subsidiäre Förderungen durch weitere Bundesprogramme** In der Zwischenzeit wurden gemäß de","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":4380}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}