{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3842","type":"motion","title":"Umbau der ehemaligen Ungarischen Botschaft mit baulichen Erweiterungen in ein Mehrfamilienhaus,Bonn, Plittersdorf, Turmstraße 30, 32, 34,40464/2023 VO","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018613","data_quality":"original","summary":"Der Ausschuss nimmt zu Kenntnis, dass die Verwaltung die Bauvoranfrage am 26.06.2024 positiv beschieden hat, da das Bauvorhaben im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und dem begründetem Antrag auf Erteilung einer Befreiung gefolgt werden konnte.","published_at":"2024-09-04","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3842","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"63-0 Besondere Verwaltungsangelegenheiten","beteiligte":"Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 63 Bauordnungsamt; 61 Stadtplanungsamt","beratungsfolge":["2024-09-04 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Anhörung"],"allris_volfdnr":"2018613","begruendung":"Für das Gebäude der ehemaligen ungarischen Botschaft auf dem Grundstück Turmstr. 30, 32, 34 reichte die Bauherrschaft einen Antrag auf Vorbescheid ein, der auf eine Nutzungsänderung von Büro-/Botschaftsnutzung in Wohnnutzung mit baulichen Erweiterungen gerichtet ist. Es sind 40 Wohneinheiten unterschiedlichster Größe geplant. Die Zufahrt zur Tiefgarage, die Tiefgarage mit 21 Stellplätzen an sich und die im Bestand vorhandenen acht oberirdischen Stellplätze bleiben unverändert. Extensive begrünte Flachdächer sind ebenfalls geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8219-13 (Turmstr.), so dass das Vorhaben nach § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter B-Plan) zu beurteilen ist. Weiterhin befindet es sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, sowie in Randbereichen im Geltungsbereich einer Erhaltungs- und einer Gestaltungssatzung. Angrenzend befindet sich das Flächendenkmal Amerikanische (HICOC – Siedlungsteil) Siedlung und Einzeldenkmale (u.a. Offiziersvilla, Mausoleum). Der ausgewiesene vermutete Bodendenkmalbereich wird aufgrund nicht dargestellter Bodeneingriffe nicht berührt. Das Bestandsgebäude wird im Erdgeschoss durch Terrassen ergänzt und im 1. und im 2. Obergeschoss baulich erweitert. Hier werden Baugrenzüberschreitungen und die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl um 0, 12 beantragt. Durch die baulichen Erweiterungen der vorhandenen Geschosse im 1. und im 2. Obergeschoss wird die zulässige Geschossigkeit um ein Geschoss überschritten. Dem begründeten Befreiungsantrag kann gefolgt werden, da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt werden, die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind und eine Wohnnutzung geplant ist. Fällungen von satzungsgeschützten Bäumen sind zwar nicht vorgesehen, im Genehmigungsverfahren muss jedoch der gesamte Baumbestand auf dem Baugrundstück durch ein Fachgutachten erfasst und bewertet werden. Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung de","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2215}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}