{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:3849","type":"motion","title":"Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018496","data_quality":"original","summary":"**Mitteilung: ** Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Planungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen Teilplänen zu behandeln. Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die Sachlichen Teilpl","published_at":"2024-09-04","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3849","motion_type":"Mitteilungsvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-1 Stadtentwicklung","beteiligte":"61 Stadtplanungsamt; 61-0 Verwaltung; 61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen; 61-3 Stadtverkehr; 61-4 Planungsrecht; 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; Dezernat III; 03-1 Standortentwicklung; OB-23 Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035; 03 Amt für Wirtschaftsförderung; 67-7 Untere Umweltbehörde; 67-6 Untere Naturschutzbehörde; 67-4 Umweltvorsorge und -planung; 67-2 Bauabteilun","beratungsfolge":["2024-09-04 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Kenntnisnahme","2024-09-11 – Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda – Kenntnisnahme","2024-09-26 – Rat – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2018496","begruendung":"kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Zum anderen sind es neuerliche planerische Erkenntnisse auf Grundlage der Umweltprüfung sowie Klärungsbedarf mit dem MWIKE zum Umgang mit ordnungsrechtlichen Höhenbeschränkungen im regionalplanerischen Konzept. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen Auslegung vom Regionalrat im Herbst 2024 beschließen zu lassen. Die Fachverwaltung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung den Planentwurf prüfen und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten, die dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden wird. Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Bundesstadt Bonn aktiv und konstruktiv begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und Planwerke der Stadt (bspw. Klimaplan 2035) sowie die in der Vergangenheit eingereichte Stellungnahme zu den vorgenannten Regionalplanverfahren leitend. Die politischen Gremien werden über den Fortgang der Verfahren informiert und hierin eingebunden.","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"beschlussvorschlag","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":6593}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}