{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4027","type":"motion","title":"BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben für Gehwege und der Gestaltungs- und Werbesatzung für Bad Godesberg","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017318","data_quality":"original","summary":"1. Entspricht das ganzflächig mit Folie zugeklebte Schaufenster des Lebensmittelladens „Levante“ (Theaterplatz 3) in dieser Form den Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung und wenn nein, wann trägt die Verwaltung dafür Sorge, dass die Werbeanlage vollständig entfernt wird? 2. Erfüllt das im Fußgängerbereich vor dem Haus Koblenzer Straße 49 aufgestellte Warenangebot eines Blumenhändlers im vorzufindenden Ausmaß der Gestaltungs- und Werbesatzung für Bad Godesberg und werden vor Ort die Vorgaben der RA St 06 bzw. des Radentscheides für die Gehwegbreite eingehalten? 3. Befolgt der an der Ecke Koblenzer Straße/Am Kurpark seit Monaten für gastronomische Zwecke aufgestellte Pavillon und die dort vorzufindende Möblierung die Vorgaben der Gestaltungssatzung bzw. bis wann ist eine diesbezüglich ausgestellte Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet? 4. Entspricht die in zweiter Reihe aufgestellte Warenauslage des KODI-Marktes (Koblenzer Straße 62) den Regelungen der Gestaltungssatzung? 5. Für den Fall, dass die in Ziffern 2-4 benannten Vorgänge gegen die städtischen Regelungen verstoßen: Bis wann gedenkt die Oberbürgermeisterin, diese Verstöße im Einzelnen abzustellen?","published_at":"2024-06-05","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4027","motion_type":"Große Anfrage","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Marcel Schmitt","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2024-06-05 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2017318","sachverhalt":"Die städtischen Vorgaben für die Bad Godesberger Innenstadt werden von nicht wenigen Gewerbetreibenden offenbar nur als Empfehlungen angesehen. Angesicht der zahlreichen und oft seit langem zu verzeichnenden Verstöße können sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht des Eindruckes erwehren, dass die Stadtverwaltung den Wildwuchs entweder stillschweigend duldet oder auf Grund organisatorischer Defizite nicht in der Lage ist, ihren Obliegenheiten nachzukommen. Nicht anders ist beispielsweise zu erklären, dass die Oberbürgermeisterin die mit Beschluss vom 29. März 2023 gefasste Bitte der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die gewerbliche Nutzung von Baumbeeten in der Koblenzer Straße zu unterbinden, seit über einem Jahr negiert (Vgl. Drucksache __222291__ )*. Dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage der BBB-Fraktion mit der Drucksachennummer __222291-01__ vom 14. September 2023 in der Sache bis heute nicht beantwortet wurde, kann da nicht mehr verwundern. *Beschluss BVGO vom 29. März 2023: Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Nutzung von Baumbeeten zu gewerblichen Zwecken zu unterbinden. Begründung In der Gestaltungssatzung Bad Godesberg ist unter § 13 (11) festgehalten: „(11) Die Baumbeete von Straßenbäumen sind grundsätzlich von jeglicher Außengastronomie freizuhalten. Der Bereich des Moltkeplatzes unter den Kopflinden stellt eine besondere Situation dar und ist für eine Außengastronomie geeignet.“ Back Lounge – Koblenzer Str. 49","vollstaendig":true,"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}