{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4533","type":"motion","title":"Änderung § 10 der Hauptsatzung","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2012844","data_quality":"original","summary":"(Vorbehaltlich der Beratung in der BV Beuel am 25.10.2023) Die 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.","published_at":"2023-08-29","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4533","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"Stabsstellle Bürgerbeteiligung","beteiligte":"Stabsstellle Bürgerbeteiligung; Bezirksverwaltungsstelle Bonn; Bezirksverwaltungsstelle Beuel; Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg; Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg; 30 Amt für Recht und Versicherungen; Dezernat I; Strategische Programmsteuerung; Dezernat II; 33 Bürgerdienste; 33-0 Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht","beratungsfolge":["2023-08-29 – Bezirksvertretung Hardtberg – Anhörung","2023-08-30 – Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger – Anhörung","2023-09-05 – Bezirksvertretung Bonn – Anhörung","2023-09-06 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Anhörung","2023-09-19 – Rat – Entscheidung","2023-10-25 – Bezirksvertretung Beuel – Anhörung","2024-02-01 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2012844","begruendung":"Der Rat hat in seiner Sitzung vom 9. Februar 2023 die Verwaltung beauftragt, eine rechtssichere Neufassung des § 10 der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die inhaltlich sicherstellt, dass Vereine als juristische Person nach Artikel 17 GG Anregungen und Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stellen können (Drucksache __222365__ ). Im Zuge dieser Überarbeitung hat die Verwaltung weiteren Änderungsbedarf an § 10 der Hauptsatzung ausgemacht. Neben der Antragsbefugnis für Vereine sollen die folgenden Punkte im Zuge dieser Änderung angepasst werden: 1. Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung gibt der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch bei Angelegenheiten, in denen die Entscheidungskompetenz bei den Bezirksvertretungen liegen, eine Empfehlung ab. Diese Beratungsfolge entspricht nicht mehr den örtlichen Gegebenheiten. Wenn die Bezirksvertretungen in der Sache die Entscheidungskompetenz innehaben, erfolgt keine Empfehlung durch den Ausschuss. Es wird eine Unterscheidung zwischen Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung, die im Ausschuss beraten werden, und Anliegen von bezirklicher Bedeutung, die unmittelbar in den Bezirksvertretungen beraten werden, vorgenommen. 2. Es soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, nicht zulässige Anregungen und Beschwerden vor der Beratung in Gremien abweisen zu können. In der bisherigen Praxis werden unzulässige Bürgeranträge in den Beratungslauf aufgenommen und in der Stellungnahme der Verwaltung auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Zukünftig soll es der Verwaltung möglich sein, unzulässige Anregungen und Beschwerde ohne Beratung im politischen Gremium abzuweisen. Die neue Version des § 10 der Hauptsatzung kann Anlage 1 entnommen werden. Als missbräuchliche Eingabe in Sinne des Abs. 5 c werden unter anderem verstanden: - Anregungen und Beschwerden, die in kurzen Abständen wiederholt in derselben Angelegenheit von derselben Person eingereicht werden, ohne dass zwischenzeitl","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2648}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}