{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4538","type":"motion","title":"CDU-Änderungsantrag: Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen VerträgenAntrag zur Vorlage 231332","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015177","data_quality":"original","summary":"In Nr. 1 wird das Wort „Maßgaben“ wird gestrichen und durch das Wort „Empfehlungen“ ersetzt. In Nr. 3 wird folgender Halbsatz ergänzt: …, in geeigneten Fällen insbesondere die Kapitel 2.3 (Bürger*innendialog Kolloquium) sowie Kapitel 2.4 (Bürger*innendialog Vorprüfung). Ergänzung durch eine neue Nr. 4. Die Stadt wird darüber hinaus für besonders bedeutsame städtebauliche Entwurfsaufgaben prüfen, dort trotz der finanziellen Mehraufwendungen auch transparente, dialogorientierte Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung durchzuführen nach dem Beispiel „Werkstattverfahren Viktoriakarree“. Die Anlage wird durch den Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ (Dt. Städtetag u. a.) ergänzt.","published_at":"2023-12-06","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4538","motion_type":"Änderungsantrag","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2023-12-06 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Anhörung","2024-04-18 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2015177","sachverhalt":"Das Ziel dieses Beschlusses, für alle Vorhabenträger gleiche und transparente Anforderungen zu beschreiben und den Rahmen klar zu formulieren, wird unterstützt. Gleichwohl erscheint es schwierig, die Qualitätssicherung an starre Grenzen von Wohneinheiten oder eine bestimmten Brutto-Geschossfläche zu binden. Denn die Empfindlichkeit der städtebaulichen Situation wird stark vom umgebenden Kontext geprägt. Deshalb wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion ausreichend, die vorgeschlagene Selbstbindung als Empfehlung und nicht als strikte Maßgabe(Vorgabe, die einzuhalten ist) aufzufassen. Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Formen der qualitätssichernden Verfahren vor: Zum einen den anonymen Planungswettbewerb und zum anderen die Mehrfachbeauftragung. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass sich die Mehrfachbeauftragung für überwiegend kleinere Plangebiete eignet, da bei dieser Verfahrensart Honorare für jedes teilnehmende Büro anfallen. Bei größeren Plangebieten übersteige dies die auszulobende Wettbewerbssumme. Dieser rein wirtschaftliche Ansatz ist jedoch gegenüber den Vorteilen eines vollständig dialogorientierten Verfahrens abzuwägen. Gerade bedeutsame, schwierige Planungsprozesse führen in einem dialogorientierten Verfahren eher zu einem mehrheitlich getragenen Konsens (s. Beispiel Viktoriakarree). Deshalb sollte diese Verfahrensart zusätzlich in den Beschluss aufgenommen werden. Die Weiterentwicklung der Partizipationsmöglichkeiten im RPW-Verfahren gemäß dem genannten Leitfaden wird begrüßt. Der Leitfaden ist jedoch in seinen Aussagen innovativ und zurückhaltend zugleich. So kann auch ein konservativer Umgang mit dem Thema Partizipation aus dem Leitfaden abgeleitet werden. Daher wird beantragt, direkt auf die innovativen Kapitel Bezug zu nehmen und auch den Leitfaden als ergänzende Anlage der Vorlage beizufügen. Die Verwaltung hat diesen innovativen Ansatz erfreulicher Weise bei der Konzeption der Beteiligung im Wettbewerbsverfahren „Im Rosenfeld“ mit dem „Bürgerdialo","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"sachverhalt","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2372}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}