{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4664","type":"motion","title":"Grundstück in Bonn, Nordstadt, Ellerstraße 99- Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei Gewerbeeinheiten und gemeinsamer TiefgarageAz.: 10979/2022","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015272","data_quality":"original","summary":"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung am 28.11.2023 einen positiven Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage auf dem o.g. Grundstück erteilt hat, da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt und die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes städtebaulich vertretbar ist.","published_at":"2024-01-24","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4664","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"63-1 Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung","beteiligte":"Dezernat III; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; 61-4 Planungsrecht; 63 Bauordnungsamt","beratungsfolge":["2024-01-24 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Anhörung"],"allris_volfdnr":"2015272","begruendung":"Für das Grundstück gilt der Fluchtlinienplan Nr. B 416 (56). Im Übrigen liegt das Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu IV-geschossige Bebauung geprägt. Teile der Abendrealschule an der Dorotheenstraße weisen jedoch 5 Geschosse auf. Die Bauweise stellt sich mehrheitlich offen dar; teilweise finden sich aber auch Baukörper mit Längen von mehr als 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Maßgaben des Fluchtlinienplanes B 416 (56) und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Die Art der baulichen Nutzung entspricht keiner der in der BauNVO beschriebenen Baugebiete und ist als Gemengelage einzustufen. Derzeit präsentiert sich die Eingangssituation des Wohnquartiers an der Ecke Dorotheenstraße / Ellerstraße / Nonnstraße durch die verschiedenartigen bestehenden Baukörper mit einem uneinheitlichen städtebaulichen Erscheinungsbild ohne prägnante Baukörper. Die eingeschossigen Gewerbebauten und die dazwischen angeordnete Fertiggaragenanlage befinden sich offensichtlich in keinem guten baulichen Zustand und wirken nicht mehr zeitgemäß. Durch die geplante Neubebauung soll zum einen die städtebauliche Situation neugestaltet und aufgewertet und zum anderen neuer Wohnraum geschaffen werden. Nach Abriss der Bestandsbebauung sind ein 4-geschossiger Baukörper entlang der Ellerstraße und ein 5-geschossiger Baukörper an der Ecke Nonnstraße/Ellerstraße vorgesehen. Geplant sind zwei Baukörper mit ca. 34 Wohneinheiten und zwei kleineren Gewerbeeinheiten (z.B. Café, Bäckerei etc.) im Erdgeschoss. Zur Deckung des Stellplatzbedarfs ist eine Tiefgarage vorgesehen. Für das Eckgebäude wurde eine Befreiung für die Überschreitung der Bauflucht zur Nonnstraße hin um 3, 0 m erteilt, weil dies städtebaulich vertretbar ist. Aufgrund des langen Zeitraums zwischen den Sitzungen des Ausschusses wurde ","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2059}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}