{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4671","type":"motion","title":"CDU-Anfrage: Park & Ride Platz Ramersdorf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2011422","data_quality":"original","summary":"Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen in Bezug zur Festsetzung der Fläche Gemarkung Beuel, Flur 66, Park+Ride Schotterfläche U-Bahn Ramersdorf als Überschwemmungsgebiet in Rücksprache mit der Oberen Wasserbehörde ausführlich zu beantworten: 1. Ist es weiterhin trotz Festsetzung zulässig, in regelmäßigen Abständen auf der Interimsparkfläche neuen Schotter aufzutragen, damit dort PKW parken können? 2. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, wenn die Verwaltung und die SWB die Fläche dauerhaft asphaltieren würde sowie eine Schrankenanlage mit Fundament erstellen würde? 3. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, auf der Fläche ein P+R Parkhaus zu planen und zu bauen? 4. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, auf der Fläche die Seilbahn mit einer eigenen Haltestation entlang zu führen?","published_at":"2023-04-17","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4671","motion_type":"Große Anfrage","erfasst_am":"2026-03-01","submitter":"Marco Rudolph","submitter_quality":"original","federfuehrend":"01-2 Ratsbüro","beratungsfolge":["2023-04-17 – Bezirksvertretung Beuel – Kenntnisnahme","2023-04-19 – Ausschuss für Mobilität und Verkehr – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2011422","sachverhalt":"Mit dem Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 21. Februar 2023 ist das Überschwemmungsgebiet des Ankerbachs im Stadtgebiet Bonn festgesetzt worden. Es dient dem Erhalt natürlicher Rückhalteflächen, der Regelung des Hochwasserabflusses, dem Erhalt und der Verbesserung ökologischer Strukturen des Ankerbaches und seiner Überflutungsflächen sowie der Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die besonderen Schutzvorschriften des WHG und des LWG zu beachten sind. Einher geht u.a. ein Neubauverbot, ein Verbot der Pflanzung von Bäumen und ein Verbot der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche. Die U-Bahn-Station ist ein großer ÖPNV-Umsteigepunkt, weswegen ein großes Interesse an P+R Parkmöglichkeiten besteht. Auch eine Seilbahnstation mit Fortführung Richtung Ennert ist eine denkbare Option, wofür die Verwaltung eine eigene Machbarkeitsstudie beauftragen wollte.","vollstaendig":true,"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}