{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4710","type":"motion","title":"Genehmigung der Entwurfsplanung LPH 3 zum Ausbau der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen, im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013196","data_quality":"original","published_at":"2023-11-15","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4710","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"63-1 Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung","beteiligte":"63 Bauordnungsamt; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 66 Tiefbauamt; 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; OB-23 Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035; 67-1 Bauabteilung I; 67-2 Bauabteilung II; 67-4 Umweltvorsorge und -planung; 67-7 Untere Umweltbehörde; 67-6 Untere Naturschutzbehörde; 67-0 Verwaltung; 66-5 Planung von Straßen; 66-SE Stadtentwässerung; 61-4 Planungs","beratungsfolge":["2023-11-15 – Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda – Empfehlung","2023-11-29 – Ausschuss für Mobilität und Verkehr – Empfehlung","2023-11-30 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2023-12-06 – Bezirksvertretung Beuel – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2013196","sachverhalt":"Der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsplanung LPH 3 Plus zur erstmaligen Herstellung der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung des Bauvorhabens R(H)EIN-Wohnen wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss.","begruendung":"Im Gebiet „Landgrabenweg“ plant der Vorhabenträger unter Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch die Bebauung vorhandener Flächen mit Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätte, Büroräumlichkeiten und gewerblichen Unterkünften einschließlich Tiefgarage und teils öffentlichen und teils privaten Erschließungsflächen. Auf die Beschlussvorlagen „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6820-2, R(H) EIN-Wohnen - DS 231986“ sowie „203. Flächennutzungsplanänderung“ wird verwiesen. Die Beschlussvorlagen stehen im engen Zusammenhang, so dass eine parallele Einbringung der Beschlussvorlagen im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen sowie der Bezirksvertretung Beuel erfolgt. Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens R(H) EIN-Wohnen ist die Herstellung einer vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage erforderlich. Die notwendige öffentliche Erschließungsanlage soll der von der wbp Landschaftsarchitekten GmbH erstellten Entwurfsplanung LPH 3 Plus entsprechend durch den Vorhabenträger M&LP R(H) EIN-Wohnen GmbH &Co.KG hergestellt werden. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 12 des Baugesetzbuches auf Kosten des Vorhabenträgers. Die Straßenplanung korrespondiert mit den Festsetzungen des zum Satzungsbeschluss anstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6820-2, R(H) EIN-Wohnen. Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem einseitigen öffentlichen Gehweg. Beidseitig der Fahrbahn schließen sich Streifen für öffentliche Stellplätze und Grünflächen an. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt ausschließlich über die Versickerung in den Grünflächen. Darüber hinaus sind keinerlei technische Vorrichtungen zur Entwässerung der öffentlichen Erschließungsanlage vorgesehen. Über das geplante Oberflächengefälle und Pflasterrinnen seitlich der Fahrbahn und der Stellplätze, wird das Wasser gezielt in die Versickerungsmulden und Grünflächen ","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2492}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary","summary⊂sachverhalt"]}}