{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:4720","type":"motion","title":"Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel,Ortsteil Limperich zwischen Landgrabenweg, Himmerichweg, rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein und dem Bürokomplex der Telekom","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014394","data_quality":"original","summary":"**I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Informationsveranstaltung im Herbst 2022 an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2** Die im Rahmen - der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), - der Informationsveranstaltung vom 10.07.2019, - der Informationsveranstaltung vom 26.10.2022 und - des Beteiligungszeitraumes vom 21.10.2022 bis zum 04.11.2022 vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 werden entsprechend der Entscheidung des Rates vom 27.04.2023 (Beschlussvorlage DS-Nr. __230516__ ) behandelt. **II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6820-2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB** Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68","published_at":"2023-11-30","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:4720","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-03-01","federfuehrend":"61-4 Planungsrecht","beteiligte":"61-0 Verwaltung; 61-2 Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen; 61-1 Stadtentwicklung; 61-3 Stadtverkehr; 61-4 Planungsrecht; 63-1 Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung; 66-SE Stadtentwässerung; 66-VA Verkehrsanlagen; 67-0 Verwaltung; 67-6 Untere Naturschutzbehörde; 67-7 Untere Umweltbehörde; 67-4 Umweltvorsorge und -planung; 67-1 Bauabteilung I; 67-2 Bauabteilung II; 63 Ba","beratungsfolge":["2023-11-30 – Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen – Empfehlung","2023-12-06 – Bezirksvertretung Beuel – Anhörung","2023-12-12 – Rat – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2014394","sachverhalt":"I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Informationsveranstaltung im Herbst 2022 an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 Die im Rahmen - der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), - der Informationsveranstaltung vom 10.07.2019, - der Informationsveranstaltung vom 26.10.2022 und - des Beteiligungszeitraumes vom 21.10.2022 bis zum 04.11.2022 vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 werden entsprechend der Entscheidung des Rates vom 27.04.2023 (Beschlussvorlage DS-Nr. __230516__ ) behandelt. II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6820-2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 wird wie folgt entschieden: 1. Die in Stellungnahme Nr. 1 vom 22.08.2023 vorgetragenen Anregungen und Bedenken werden nicht berücksichtigt 2. Die Stellungnahme Nr. 2 vom 19.08.2023 wird dahingehend berücksichtigt, als dass die textliche Festsetzung zur Überschreitungsmöglichkeit der GRZ auf bis zu 1,0 für das gesamte Plangebiet mit Ausnahme des Urbanen Gebiets, Teilfläche 6 zurückgenommen wird. Der Rechtsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6820-2 sowie die Begründung werden entsprechend angepasst (siehe Beschlussunkt IV 2. und IV 3.) Die Vorschläge zu den Heckeneinfriedungen der Standorte der Müllbehälter und zum Umgang mit dem Niederschlagswasser der befestigten Flächen sind durch den Vorhaben- und Erschließungsplan bereits abgedeckt. Der Vorschlag zur Größe der Pflanzgrube von 12 ","begruendung":"werden entsprechend angepasst (siehe Beschlussunkt IV 2. und IV 3.) Die Vorschläge zu den Heckeneinfriedungen der Standorte der Müllbehälter und zum Umgang mit dem Niederschlagswasser der befestigten Flächen sind durch den Vorhaben- und Erschließungsplan bereits abgedeckt. Der Vorschlag zur Größe der Pflanzgrube von 12 m³ ist Standard der Stadt Bonn und wird für die öffentlichen Verkehrsflächen über den Erschließungsvertag vereinbart. Die übrigen Bedenken werden nicht geteilt und die sonstigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. 3. Die Stellungnahme Nr. 3 vom 20.05.2023 wird dahingehend berücksichtigt, als dass die Bereitstellung dreier Carsharing-Stellplätze im Plangebiet innerhalb der Tiefgarage über den Durchführungsvertag verbindlich vereinbart wird. Die Tiefgarage wird für die jeweiligen Nutzer der vorgesehenen 3 Car-Sharing-Plätze über ein technisches Verfahren (Zugangs – Code o. Ä.) zugänglich gemacht. Deren Zugang für die Allgemeinheit ist nicht vorgesehen. 4. Die Stellungnahme Nr. 4 vom 26.06.2023 wird dahingehend berücksichtigt, als dass Städtebauliche Verträge und Durchführungsverträge von Bebauungsplänen künftig nach Rechtskraft des Bebauungsplans anonymisiert auf der Webseite der Stadt Bonn veröffentlicht werden. 5. Die mit Stellungnahme Nr. 5 vom 29.06.2023 eingereichte positive Beurteilung der Planung wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. 6. Die mit Stellungnahme Nr. 6 vom 11.07.2023 vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden nicht berücksichtigt. 7. Die mit Stellungnahme Nr. 7 vom 22.07.2023 vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden nicht berücksichtigt. 8. Die Stellungnahme Nr. 8 vom 15.08.2023 wird dahingehend berücksichtigt, als dass die Boardinghousenutzung und die zur Stellplatzreduktion notwendigen Mobilitätsmaßnahmen im Durchführungsvertrag verbindlich vereinbart werden. Die übrigen Bedenken und Anregungen werden nicht berücksichtigt. 9. Die mit Stellungnahme Nr. 9 vom 14.08.2023 vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden nicht be","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"sachverhalt","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":44144},{"abschnitt":"beschlussvorschlag","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":6912},{"abschnitt":"begruendung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":4333}],"identische_felder":["beschlussvorschlag=summary"]}}