{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:79","type":"motion","title":"Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025576","data_quality":"original","summary":"Die Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.","published_at":"2026-02-20","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:79","motion_type":"Beschlussvorlage","erfasst_am":"2026-02-27","federfuehrend":"67-6 Untere Naturschutzbehörde","beteiligte":"67 Amt für Umwelt und Stadtgrün; 67-0 Verwaltung; 63 Bauordnungsamt; Dezernat III; Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg","beratungsfolge":["2026-03-11 – Bezirksvertretung Bad Godesberg – Entscheidung"],"allris_volfdnr":"2025576","begruendung":"Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Insgesamt müssen für das Vorhaben vier Bäume, wovon drei satzungsgeschützter Baumbestand sind, entfernt werden, da sich diese im Baufeld oder angrenzend zu diesem befinden. Satzungsgemäß muss von den drei unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäumen die Fällung der Sommer-Linde (Baum Nr. 1) aufgrund des Stammumfanges durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen werden. Die umliegenden zu erhaltenden Bäume sind nach den Vorgaben der DIN18920 durch einen ortsfesten Zaun während der gesamten Bauphase zu schützen. Auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage geplant. **Baum-Nr. 1, gem. Anlage 2: ** Die Sommer-Linde ( Tilia platyphyllos ), weist einen Stammumfang von 234 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand wurde anhand der eingereichten Unterlagen und der Inaugenscheinnahme eines städtischen Baumsachverständigen am 16.07.2025 mit befriedigend bewertet. Eine Durchführung der Baumaßnahme, ohne die Entfernung des oben genannten Baumes, ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatz für die drei satzungsgeschützten Bäume werden drei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens auf dem Baugrundstück gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Ein Ersatz für den nicht satzungsgeschützten Baum wird empfohlen.","vollstaendig":true,"documents":[{"id":"file:4892","type":"document","title":"2026-02-13 260244 Faellgenehmigung fuer SAO.pdf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3076572&OTYP=41","data_quality":"original","related_items":[{"type":"motion","id":"motion:79","title":"Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Baugrundstück Dollendorfer Str. 10, 53173 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025576"}],"document_type":"Vorlage/Anlage","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/file/4892","file_name":"2026-02-13 260244 Faellgenehmigung fuer  SAO.pdf","mime_type":"pdf","size_bytes":551365,"parent_type":"paper","parent_key":"2025576","text_extracted":false}],"identische_felder":["sachverhalt=summary","beschlussvorschlag=summary"]}}