{"ok":true,"count":1,"item":{"id":"motion:93","type":"motion","title":"Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025543","data_quality":"original","summary":"Laut der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweisen vom 08.11.2024 hat jede antragstellende Person die Möglichkeit, einen Gültigkeitszeitraum zu wählen (6, 12 oder 24 Monate). Personen, die in absehbarer Zeit umziehen oder dahingehende Überlegungen anstellen, können daher einen Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erhalten. Die Ausstellung von Kurzzeit-Anwohnerparkausweise mit einer geringeren Laufzeit als 6 Monate würde dem Sinn der Regelung in § 45 der Straßenverkehrsordnung zuwiderlaufen. Der Vorteil der Regelung, von der geltenden Parkraumbewirtschaftung ausgenommen zu werden, soll nach dieser Vorschrift „Bewohnern“ zugutekommen. Hierbei handelt es sich um Personen, die sich aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen dauerhaft an ihrem Wohnort aufhalten und regelmäßig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht in den Genuss dieser Regelung kommen, damit der Ausnahmecharakter der Regelung überhaupt spürbar Wirkung gegenüber dem berechtigten Personenkreis zeigen kann. Zudem wird der Verwaltungsaufwand und Ressour","published_at":"2026-02-19","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:93","motion_type":"Stellungnahme der Verwaltung","erfasst_am":"2026-02-27","federfuehrend":"33-4 Dienstleistungszentrum","beteiligte":"33 Bürgerdienste; Dezernat I; 01-5 Abteilung Bürgerbeteiligung; 01-1 Bürgerbüro","beratungsfolge":["2026-04-29 – Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger – Kenntnisnahme"],"allris_volfdnr":"2025543","sachverhalt":"__Inhalt der Stellungnahme:__ Laut der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweisen vom 08.11.2024 hat jede antragstellende Person die Möglichkeit, einen Gültigkeitszeitraum zu wählen (6, 12 oder 24 Monate). Personen, die in absehbarer Zeit umziehen oder dahingehende Überlegungen anstellen, können daher einen Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erhalten. Die Ausstellung von Kurzzeit-Anwohnerparkausweise mit einer geringeren Laufzeit als 6 Monate würde dem Sinn der Regelung in § 45 der Straßenverkehrsordnung zuwiderlaufen. Der Vorteil der Regelung, von der geltenden Parkraumbewirtschaftung ausgenommen zu werden, soll nach dieser Vorschrift „Bewohnern“ zugutekommen. Hierbei handelt es sich um Personen, die sich aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen dauerhaft an ihrem Wohnort aufhalten und regelmäßig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht in den Genuss dieser Regelung kommen, damit der Ausnahmecharakter der Regelung überhaupt spürbar Wirkung gegenüber dem berechtigten Personenkreis zeigen kann. Zudem wird der Verwaltungsaufwand und Ressourcenverbrauch größer, je kleinteiliger Gültigkeitszeiträume bemessen werden können und je kürzer die Intervalle zwischen den möglichen Neuausstellungen der Bewohnerparkausweise sind. Dieses würde einem schlanken und effektiven Verwaltungshandeln entgegenstehen. Aus diesem Grund beträgt die Mindestlaufzeit auch bei den meisten anderen Gemeinden 6 Monate. __Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger:__ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen ","vollstaendig":false,"weiter":[{"abschnitt":"sachverhalt","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2044},{"abschnitt":"stellungnahme_verwaltung","naechster_offset":2000,"gesamtlaenge":2015}],"documents":[{"id":"file:4867","type":"document","title":"2026-02-11 260129-01 ST Buergerantrag_ Einfueh SAO.pdf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3074127&OTYP=41","data_quality":"original","related_items":[{"type":"motion","id":"motion:93","title":"Bürgerantrag: Einführung von Kurzzeit-Bewohnerparkausweisen in der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025543"}],"document_type":"Vorlage/Anlage","html_url":"https://mcp.linkebonn.de/dokument/file/4867","file_name":"2026-02-11 260129-01 ST Buergerantrag_ Einfueh SAO.pdf","mime_type":"pdf","size_bytes":76550,"parent_type":"paper","parent_key":"2025543","text_extracted":false}],"identische_felder":["stellungnahme_verwaltung=summary"]}}