{"ok":true,"count":8,"results":[{"id":"motion:2681","type":"motion","title":"Städtepartnerschaft Bonn-Oxford; Zuschuss für eine Schüler*innengruppe des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (FEG) Bonn, den Rotary Club Bonn-Rheinbach, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Bonn und das archäologische Fußballteam \"Medusa Hofgarten Bonn\".","summary":"Folgende Gruppierungen erhalten für die Durchführung von partnerschaftlichen Maßnahmen einen Zuschuss im Rahmen der Städtepartnerschaft Bonn – Oxford: 1. Schüler*innengruppe des Friedrich-Ebert-Gymnasiums Bonn 2.610,-- € 2. Rotary Club Bonn-Rheinbach 639,-- € 3. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen 612,-- € 4. Archäologisches Fußballteam „Medusa Hofgarten Bonn“ 640,-- €","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017075","published_at":"2026-03-01","fetched_at":"","committee":"","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:2681","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"motion_type":"Beschlussvorlage","allris_volfdnr":"2017075","beschlussvorschlag":"Folgende Gruppierungen erhalten für die Durchführung von partnerschaftlichen Maßnahmen einen Zuschuss im Rahmen der Städtepartnerschaft Bonn – Oxford: 1. Schüler*innengruppe des Friedrich-Ebert-Gymnasiums Bonn 2.610, -- € 2. Rotary Club Bonn-Rheinbach 639, -- € 3. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen 612, -- € 4. 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Wir, alle Bonnerinnen und Bonner, sind fest entschlossen, auch in Zukunft gemeinsam friedlich zusammenzuleben und niemals zuzulassen, dass unsere Freiheit durch rechten Terror in Gefahr gebracht wird. Wir sind alle Bonnerinnen und Bonner, egal wo wir herkommen und welche Hautfarbe sowie Religion","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16844","published_at":"2020-08-19","fetched_at":"","committee":"","status":"","procedure_id":"","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"relevance_score":4.2358,"chunk_date":"2020-08-19","excerpt_truncated":false},{"id":"motion:13205","type":"motion","title":"Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des AnhörungsverfahrensAntrag zur Vorlage 201923","summary":"Der Rat der Stadt Bonn hat am 14. Dezember 2017 auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22. November 2017 (DS 1713165EB8) mit Mehrheit beschlossen, sich im Rahmen der Vorplanung unter Einbeziehung einer städtebaulichen Prüfung für eine Neubauplanung der innerstädtischen Autobahn BAB 565 zwischen dem AK Bonn-Nord und der AS Bonn-Endenich grundsätzlich in der sog. modifizierten Hybrid-Variante (Hochlage in der bisherigen Trasse mit teilweiser Troglage zur Überbrückung an der Immenburgstraße) auszusprechen. Die Lärmschutzeinrichtungen sollten, wo möglich, transparent gestaltet werden. Dies gelte auch und insbesondere auf den Brückenbauwerken. Bei der Planung sollte ein landschaftspflegerischer und städtebaulicher Begleitplan aufgestellt werden. Dieser Beschluss des Stadtrates muss Bestand haben. Der BAB 565 kommt hinsichtlich der überregionalen Bedeutung sowie der Entlastungs- wie Erschließungsfunktion für den innerstädtischen Verkehr in Bonn eine erhebliche Bedeutung zu. Sollte angesichts der auslaufenden Betriebsgenehmigung und einer zeitlichen Verzögerung oder gar Verhinderung des 6-spurigen Ausbaus die Nutzung der Autobahnbrücke ","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8960","published_at":"2026-03-01","fetched_at":"","committee":"","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:13205","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"motion_type":"Änderungsantrag","submitter":"Bert Moll MdL Guido Déus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nicole Bonnie CDU Bezirksfraktion Bonn","allris_volfdnr":"8960","beschlussvorschlag":"Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Entwurf ihrer Stellungnahme zur Anhörung im laufenden Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2017 (DS 1713165EB8) mit der Maßgabe zu ändern, dass die Stadt Bonn sich für die zügige weitere Planung und Umsetzung des 6-spurigen Ausbaus der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten, Stütz-und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen entsprechend der gesetzlichen Bedarfsfeststellung des Deutschen Bundestages im Fernstraßenausbaugesetz 2016 einsetzt, 2. anstelle einer integrierten Radverkehrsführung entlang der Trasse der BAB 56 alternative Lösungen für eine förderfähige Radpendlerroute in Ost-West-Richtung auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates (DS 200527-2AA) zeitnah zu entwickeln. 3. entsprechend dem Ratsbeschlusses vom"},{"id":"motion:11906","type":"motion","title":"Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 1. Deckblattverfahrens","summary":"**Mitteilung: ** Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens hatte die Stadt Bonn am 15.12.2020 eine Stellungnahme abgegeben ( __DS 201923__ ). Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung überarbeitet bzw. ergänzt worden ist (Deckblattverfahren). Die Planänderung umfasst insbesondere einen Erläuterungsbericht, einen UVP-Bericht, eine Erläuterung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und ein klimatisches Gutachten. Die Planänderungsunterlagen standen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2022 im Internet sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung. Bis einschließlich 11. November konnten Einwendungen zu den Änderungen in","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009508","published_at":"2026-03-01","fetched_at":"","committee":"","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:11906","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"motion_type":"Mitteilungsvorlage","allris_volfdnr":"2009508","beschlussvorschlag":"**Mitteilung: ** Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. 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Für viele Menschen in Bonn ist das, worüber wir heute sprechen, keine ferne politische Debatte. Es bedeutet Sorge um die Familie. Es beinhaltet Nachrichten von Angst, Verlust und Zerstörung. Es bedeutet das Gefühl, dass das Leid der eigenen Angehörigen nicht gesehen wird. Der Rat der Bundesstadt Bonn erkennt dieses Leid an. Und er stellt sich an die Seite","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2088916","published_at":"2026-05-07","fetched_at":"","committee":"","status":"","procedure_id":"","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"relevance_score":3.6907,"chunk_date":"2026-05-07","excerpt_truncated":false},{"id":"motion:3686","type":"motion","title":"Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens","summary":"der Verwaltung zur Umsetzung des Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021 zugrunde lag. Am 27.04.2023 erfolgte allerdings ein geänderter Ratsbeschluss zur Umsetzung der Planungsvariante 4 (siehe Anlage), die einen Bau der Fuß- und Radwegbrücke zeitlich vor der Tieferlegung der Autobahn ermöglichen soll. Die Planungsvariante 4 beinhaltet daher die entsprechende Höherlegung der Brücke um ca. 2 m und die Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen (im Plan grau dargestellt), damit alle Straßenverbindungen erhalten bleiben. Aufgrund der zahlreichen Stützwände, die zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet werden müssen, ist die Erreichbarkeit einiger Grundstücke fraglich. Die Erreichbarkeit der Grundstücke durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr muss in jedem Fall sichergestellt werden. Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den Grunderwerb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstück 2096 „Immenburgstraße“ und Flurstück 883 „Immenburgstraße 42“. Das Liegenschaftsamt der Stadt Bonn steht bereits seit einigen Jahren mit den Eigentümern in Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Laut Liegenschaftsamt haben die Eigentümer bisher mitgeteilt, einem Verkauf der Teilf","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015750","published_at":"2026-03-01","fetched_at":"","committee":"","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:3686","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"motion_type":"Mitteilungsvorlage","allris_volfdnr":"2015750","beschlussvorschlag":"der Verwaltung zur Umsetzung des Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021 zugrunde lag. Am 27.04.2023 erfolgte allerdings ein geänderter Ratsbeschluss zur Umsetzung der Planungsvariante 4 (siehe Anlage), die einen Bau der Fuß- und Radwegbrücke zeitlich vor der Tieferlegung der Autobahn ermöglichen soll. Die Planungsvariante 4 beinhaltet daher die entsprechende Höherlegung der Brücke um ca. 2 m und die Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen (im Plan grau dargestellt), damit alle Straßenverbindungen erhalten bleiben. Aufgrund der zahlreichen Stützwände, die zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet werden müssen, ist die Erreichbarkeit einiger Grundstücke fraglich. Die Erreichbarkeit der Grundstücke durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr muss in jedem Fall sichergestellt werden. Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den Grunderwerb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstü"},{"id":"motion:13263","type":"motion","title":"Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des AnhörungsverfahrensBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201923","summary":"Die Antragsteller bekennen sich entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 22.11.2017 zur Notwendigkeit eines sechsspurigen Neubaus der BAB 565 und favorisieren dafür im Bereich zwischen den Anschlussstellen Endenich und dem AK Bonn-Nord nach wie vor die abgedeckelte Tieflage (Tunnel) der Autobahn. Gegenüber dem Austausch der heutigen Brückenkonstruktion, im Volksmund Tausendfüßler genannt, hätte die sogenannte Troglage mit Abdeckelung für die Bonner Bevölkerung im Umfeld der stark befahrenen Fernstraße viele Vorteile. Sofern die Oberbürgermeisterin ohnehin ein neues Planfeststellungsverfahren zur Realisierung eines Radschnellweges anstrebt, sollte die Chance, die Teilung des Stadtgebietes zu beenden, nicht erneut leichtfertig vertan werden. Damit würden auch die in der Höhe optisch unerträglichen Lärmschutzwände, die die Trennwirkung der Hochstraße noch verstärken werden, vermieden werden. Die in der Vergangenheit durch den Autobahnbau bewirkte Teilung des Stadtgebietes würde zu einer Stadtreparatur im besten Sinne führen und viele Anwohner von den Emissionen der Autobahn endlich erheblich entlasten. Darüber hinaus würde die vom BBB favorisierte maximal mögliche Abdeckelung die ","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9233","published_at":"2026-03-01","fetched_at":"","committee":"","status":"öffentlich","procedure_id":"motion:13263","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"motion_type":"Änderungsantrag","submitter":"BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt","allris_volfdnr":"9233","beschlussvorschlag":"1. Der Rat bestätigt entsprechend seinem Votum zur vorgelegten Vorplanung Ende 2017 seine grundsätzliche Zustimmung zu einem sechsstreifigen Ausbau des Tausendfüßlers (DS 1713165EB8). Die Oberbürgermeisterin wird daher beauftragt, den Entwurf ihrer Stellungnahme zur Anhörung im laufenden Planfeststellungsverfahren mit der Maßgabe zu ändern, dass die Stadt Bonn den sechsspurigen Ausbau der A 565 zwischen den Anschlussstellen Endenich und dem AK Bonn-Nord begrüßt. 2. Der Rat der Stadt Bonn spricht sich im laufenden bzw. im Fall eines neuen Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung eines Radschnellweges für die Sanierung und den Ausbau der A 565 im Abschnitt „Tausendfüßler“ aus städtebaulichen wie aus Gründen des Umweltschutzes in der Variante T1 Troglage mit maximal möglicher Abdeckelung aus."},{"id":"chunk:g-online.de/public/to020?TOLFDNR=2017225","type":"council_record","title":"Ö 5.1.2 Änderungsantrag auf Ächtung des N*Wortes Der nicht abgestimmte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgenden Antrag gegen Rassis","summary":"Ö 5.1.2 Änderungsantrag auf Ächtung des N*Wortes Der nicht abgestimmte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgenden Antrag gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und auf Ächtung des N*Wortes: Die Bundesstadt Bonn ist eine weltoffene, vielfältige, tolerante und internationale Stadt, die mehrere internationale Einrichtungen beherbergt. Hier leben jahrzehntelang mehr als 182 Nationen in Frieden zusammen. Für den Rat der Stadt Bonn ist es wichtig, mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass weder Rassismus, Antisemitismus noch Islamfeindlichkeit und Diskriminierung hier einen Platz haben. Wir Bonnerinnen und Bonner sind fest entschlossen, auch in Zukunft gemeinsam friedlich zusammenzuleben und niemals zuzulassen, dass unsere Freiheit durch rechten Terror in Gefahr gebracht wird. Wir sind alle Bonnerinnen und Bonner, egal, wo","source_name":"Ratsinformationssystem der Stadt Bonn","source_url":"https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2017225","published_at":"2022-02-15","fetched_at":"","committee":"","status":"","procedure_id":"","data_quality":"original","claims":[],"related_items":[],"relevance_score":3.5043,"chunk_date":"2022-02-15","excerpt_truncated":false}],"has_more":true,"offset":0,"notes":["Excerpts only — full text via source_url. Federated: motions (full text) + council records + press."]}