Dokument: Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

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Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

Position 6.3.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

vertagt

Dokumenttext (extrahiert)

——
Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 
 
6.3.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" 
vertagt 
 
212115-01 ST 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: 
 
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften 
darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten 
Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen.  
 
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind 
demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine 
erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. 
 
Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 
 
1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von 
schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie 
besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und 
älteren Menschen frequentiert werden, 
 
2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen 
straßenbaulichen Engpässen oder 
 
3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. 
 
Die ersten beiden der oben genannten Voraussetzungen für 
Geschwindigkeitskontrollen liegen An der Haeschmaar nicht vor. 
 
Die Verwaltung wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse prüfen, 
ob überdurchschnittlich häufig in dem genannten Bereich zu schnell gefahren 
wird. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren gefahrene 
Geschwindigkeiten erfasst. 
 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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