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Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"
Position 6.3.2 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 6.3.2 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt 212115-02 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, 2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder 3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. Im Zeitraum vom 26.11.-07.12.2021 fand An der Haeschmaar eine Verkehrsanalyse statt. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren gefahrenen Geschwindigkeit erfasst. In diesem Zeitraum überschritten im Querschnitt 59,2% der Fahrzeuge den Grenzwert von 39 km/h. Der Grenzwert liegt deshalb bei 39 km/h, da dies den Mindestwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tempo-30- Bereichen darstellt. Aufgrund der hohen Überschreitungsquote wird die Stadt Bonn hier zukünftig Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Seite 1 von 1
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.