Dokument: Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg

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Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg

Position 2.2.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

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zur Kenntnis genommen

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Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 
 
2.2.1 Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg 
zur Kenntnis genommen 
 
220438-01 ST 
 
 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: 
 
Zu 1: 
 
Zunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen, 
die es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt.  
 
Bonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch 
das sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC - 
Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines 
Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80% 
als (sehr) gut versorgt. Das heißt an diesen Adresspunkten, also Adressen, ist 
eine Förderung nach dem Weiße-Flecken-Programm nur möglich, wenn der 
Adresspunkt eine Downloadgeschwindigkeit kleiner 30Mbit/s aufweist. Siehe 
hierzu auch Anlage 1 (zur Einladung). 
 
Im „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und 
Krankenhäuser“ innerhalb des Weiße-Flecken-Programms ist nicht nur der 
jeweilige Adresspunkt relevant, sondern auch die am Adresspunkt 
internetverbundenen Arbeitsplätze oder Schulklassen. Für jede „Einheit“ am 
Adresspunkt müssen 30 Mbit/s vorhanden sein. Grundlage jeder 
Breitbandförderung bildet jeweils ein Markterkundungs-verfahren, bei dem die 
momentane Versorgung abgefragt wird und ob das jeweilige 
Telekommunikationsunternehmen Absichten hegt, gewisse Adresspunkte in 
den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich auszubauen. Aus Sicht der 
Verwaltung ist es wichtig, regelmäßig solche Markterkundungen einzuholen, da 
zum Teil geäußerte Ausbauabsichten nicht tatsächlich realisiert werden und 
somit die zum Teil förderbaren Adresspunkte „ausgebremst“ werden.  
 
Im Stadtteil Hardtberg wurden im Rahmen der ersten durchgeführten 
Markterhebung zur Leistungsfähigkeit der vorhandenen Netzinfrastruktur im 
Jahr 2017 insgesamt 6.118 Adresspunkte ermittelt.  
 
Im „Weiße-Flecken-Programm“ können folgende Schulen 
 
1. Schule Brüser Berg 
2. Rochusschule 
3. Kreuzbergschule 
4. Königin-Juliana-Schule 
5. Grundschule Medinghoven 
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6. Finkenhofschule 
7. Derletalschule 
8. Astrid-Lindgren-Schule 
9. Ludwig-Richter-Schule 
10. Alte Schule Duisdorf – VHS  
 
und 67 Adresspunkte (~ 197 Anschlüsse) mit Glasfaser versorgt werden. 
 
Im Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser 
werden das Gewerbegebiet An der Ziegelei und das Gewerbegebiet Duisdorf 
sowie das Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises und die Akademie für Pflege, 
Gesundheit und Soziales der DRK-Schwesternschaft Bonn e.V. mit Glasfaser 
angeschlossen werden. 
 
Nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien zum Graue-Flecken-Programm 
gibt es 164 Adressen, die eine Versorgung mit < 100 Mbit/s aufweisen und 
damit im Graue-Flecken-Programm förderbar sind. Darüber hinaus sind 311 
Adressen vorhanden, die bereits eine Versorgung > 100 Mbit/s aufweisen und 
unter den Voraussetzungen der sozio-ökonomischen Treiber 
(sozioökonomische Treiber sind private und öffentliche Einrichtungen, die die 
gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und 
vorantreiben) auch gefördert werden könnten. 
 
Der überwiegende Teil, rund 5.464 Adressen, besitzt ein sogenanntes HFC – 
Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines 
Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, das nach derzeitigem 
Stand der Förderrichtlinie nicht gefördert überbaut werden darf. 
 
Anfang 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, dann wären alle 
Adressen im Stadtgebiet förderfähig, welche nicht mit Glasfaser (FTTH/B/ oder 
HFC) ausgebaut sind. Hierzu könnte das entsprechende förderrechtlich 
vorgeschrieben Markterkundungsverfahren jedoch frühestens am 01.11.2022 
gestartet werden. In diesem Verfahren wird der Ist- Ausbau der 
Telekommunikationsunternehmen im Bonner Stadtgebiet sowie der geplante 
eigenwirtschaftliche Ausbau in den nächsten drei Jahren erfasst. Verbleibende 
förderfähige Adressen werden darauf aufbauend identifiziert, Förderanträge 
frühestmöglich gestellt und die Leistungen EU-weit ausgeschrieben. 
Zwischenzeitlich führt die Verwaltung kontinuierlich mit allen lokalen bzw. in 
Frage kommenden Telekommunikationsunternehmen konstruktive Gespräche 
zur Intensivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Stadtgebiet. 
 
Zur Versorgung mit 5G verweist die Verwaltung nachfolgend auf die 
kartographischen Darstellung der Bundesnetzagentur sowie der maßgeblichen 
Telekommunikationsanbieter der im Stadtbezirk Hardtberg vorhandenen 
Netzkapazitäten in den Anlagen 2-5 (zur Einladung). 
 
Zu 2 und 3.: 
 
Derzeit werden die durch das „Weiße-Flecken-Programm“ geförderten 
Adresspunkte ausgebaut. Ziel ist die Fertigstellung des Netzes bis Ende 2022.  
Im Förderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen 
und Krankenhäuser“ kann im Anschluss an die Förderzusage durch den Bund 
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der Zuschlag erteilt werden. Eine Aussage zum Beginn der Ausbauarbeiten und 
der voraussichtlichen Fertigstellung kann erst im Verlauf der Verhandlungen mit 
dem beauftragten Telekommunikationsanbieter getroffen werden. 
 
Die Verwaltung bereitet die Antragstellung für den geförderten Ausbau aus dem 
„Graue-Flecken-Programm“ vor, der Antrag auf begleitende 
Beratungsleistungen ist gestellt und bereits bewilligt worden. 
 
Nächste Schritte: 
 
 Förderung und Aktivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in den 
Bereichen, in denen ein geförderter Ausbau im „Graue-
FleckenProgramm“ nicht stattfinden kann durch aktive Ansprache und 
Motivation der Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung Bonn. 
 Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens und 
Teilnahme am „Graue-Flecken- Programm“ zum durch die 
Förderrichtlinien vorgegebenen Zeitpunkt im November 2022. 
Antragstellung nach erfolgter Markterkundung in 2023. 
 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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