Maschinenlesbare Quelle: application/json (gleicher Pfad ohne HTML-Accept-Header).
Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg
Position 2.2.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
zur Kenntnis genommen
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 2.2.1 Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg zur Kenntnis genommen 220438-01 ST Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Zu 1: Zunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen, die es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt. Bonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch das sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC - Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80% als (sehr) gut versorgt. Das heißt an diesen Adresspunkten, also Adressen, ist eine Förderung nach dem Weiße-Flecken-Programm nur möglich, wenn der Adresspunkt eine Downloadgeschwindigkeit kleiner 30Mbit/s aufweist. Siehe hierzu auch Anlage 1 (zur Einladung). Im „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ innerhalb des Weiße-Flecken-Programms ist nicht nur der jeweilige Adresspunkt relevant, sondern auch die am Adresspunkt internetverbundenen Arbeitsplätze oder Schulklassen. Für jede „Einheit“ am Adresspunkt müssen 30 Mbit/s vorhanden sein. Grundlage jeder Breitbandförderung bildet jeweils ein Markterkundungs-verfahren, bei dem die momentane Versorgung abgefragt wird und ob das jeweilige Telekommunikationsunternehmen Absichten hegt, gewisse Adresspunkte in den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich auszubauen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, regelmäßig solche Markterkundungen einzuholen, da zum Teil geäußerte Ausbauabsichten nicht tatsächlich realisiert werden und somit die zum Teil förderbaren Adresspunkte „ausgebremst“ werden. Im Stadtteil Hardtberg wurden im Rahmen der ersten durchgeführten Markterhebung zur Leistungsfähigkeit der vorhandenen Netzinfrastruktur im Jahr 2017 insgesamt 6.118 Adresspunkte ermittelt. Im „Weiße-Flecken-Programm“ können folgende Schulen 1. Schule Brüser Berg 2. Rochusschule 3. Kreuzbergschule 4. Königin-Juliana-Schule 5. Grundschule Medinghoven Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 2 —— 6. Finkenhofschule 7. Derletalschule 8. Astrid-Lindgren-Schule 9. Ludwig-Richter-Schule 10. Alte Schule Duisdorf – VHS und 67 Adresspunkte (~ 197 Anschlüsse) mit Glasfaser versorgt werden. Im Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser werden das Gewerbegebiet An der Ziegelei und das Gewerbegebiet Duisdorf sowie das Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises und die Akademie für Pflege, Gesundheit und Soziales der DRK-Schwesternschaft Bonn e.V. mit Glasfaser angeschlossen werden. Nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien zum Graue-Flecken-Programm gibt es 164 Adressen, die eine Versorgung mit < 100 Mbit/s aufweisen und damit im Graue-Flecken-Programm förderbar sind. Darüber hinaus sind 311 Adressen vorhanden, die bereits eine Versorgung > 100 Mbit/s aufweisen und unter den Voraussetzungen der sozio-ökonomischen Treiber (sozioökonomische Treiber sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben) auch gefördert werden könnten. Der überwiegende Teil, rund 5.464 Adressen, besitzt ein sogenanntes HFC – Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, das nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinie nicht gefördert überbaut werden darf. Anfang 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, dann wären alle Adressen im Stadtgebiet förderfähig, welche nicht mit Glasfaser (FTTH/B/ oder HFC) ausgebaut sind. Hierzu könnte das entsprechende förderrechtlich vorgeschrieben Markterkundungsverfahren jedoch frühestens am 01.11.2022 gestartet werden. In diesem Verfahren wird der Ist- Ausbau der Telekommunikationsunternehmen im Bonner Stadtgebiet sowie der geplante eigenwirtschaftliche Ausbau in den nächsten drei Jahren erfasst. Verbleibende förderfähige Adressen werden darauf aufbauend identifiziert, Förderanträge frühestmöglich gestellt und die Leistungen EU-weit ausgeschrieben. Zwischenzeitlich führt die Verwaltung kontinuierlich mit allen lokalen bzw. in Frage kommenden Telekommunikationsunternehmen konstruktive Gespräche zur Intensivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Stadtgebiet. Zur Versorgung mit 5G verweist die Verwaltung nachfolgend auf die kartographischen Darstellung der Bundesnetzagentur sowie der maßgeblichen Telekommunikationsanbieter der im Stadtbezirk Hardtberg vorhandenen Netzkapazitäten in den Anlagen 2-5 (zur Einladung). Zu 2 und 3.: Derzeit werden die durch das „Weiße-Flecken-Programm“ geförderten Adresspunkte ausgebaut. Ziel ist die Fertigstellung des Netzes bis Ende 2022. Im Förderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ kann im Anschluss an die Förderzusage durch den Bund Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 3 —— der Zuschlag erteilt werden. Eine Aussage zum Beginn der Ausbauarbeiten und der voraussichtlichen Fertigstellung kann erst im Verlauf der Verhandlungen mit dem beauftragten Telekommunikationsanbieter getroffen werden. Die Verwaltung bereitet die Antragstellung für den geförderten Ausbau aus dem „Graue-Flecken-Programm“ vor, der Antrag auf begleitende Beratungsleistungen ist gestellt und bereits bewilligt worden. Nächste Schritte: Förderung und Aktivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in den Bereichen, in denen ein geförderter Ausbau im „Graue- FleckenProgramm“ nicht stattfinden kann durch aktive Ansprache und Motivation der Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung Bonn. Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens und Teilnahme am „Graue-Flecken- Programm“ zum durch die Förderrichtlinien vorgegebenen Zeitpunkt im November 2022. Antragstellung nach erfolgter Markterkundung in 2023. Seite 3 von 3
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.