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Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße
Position 6.2.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.04.2022 6.2.1 Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße vertagt 212038-01 ST Inhalt der vertagten Stellungnahme: Eine Umwandlung der Husarenstraße zur Fahrradstraße bewertet die Verwaltung als nicht sinnvoll und wahrscheinlich rechtlich unzulässig, da die Husarenstraße nicht ins Fahrradstraßennetz eingebunden wäre. Zudem würde die Ausweisung als Fahrradstraße die geschilderten Probleme nicht lösen können, da es sich hier um regelwidriges Verhalten handelt, das durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht verhindert wird. Das Anlegen eines Radfahrstreifens oder eines ausgewiesenen Radweges, wie vom Antragsteller erwähnt, ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, da die Husarenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist. Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen. Seite 1 von 1
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.