Dokument: Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße

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Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell in eine Fahrradstraße

Position 6.2.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

vertagt

Dokumenttext (extrahiert)

——
Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.04.2022 
 
6.2.1 Umwandlung der Husarenstraße in Bonn-Castell 
in eine Fahrradstraße 
vertagt 
 
212038-01 ST 
 
 
 
Inhalt der vertagten Stellungnahme: 
 
Eine Umwandlung der Husarenstraße zur Fahrradstraße bewertet die 
Verwaltung als nicht sinnvoll und wahrscheinlich rechtlich unzulässig, da die 
Husarenstraße nicht ins Fahrradstraßennetz eingebunden wäre. 
Zudem würde die Ausweisung als Fahrradstraße die geschilderten Probleme 
nicht lösen können, da es sich hier um regelwidriges Verhalten handelt, das 
durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht verhindert wird. 
Das Anlegen eines Radfahrstreifens oder eines ausgewiesenen Radweges, wie 
vom Antragsteller erwähnt, ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, da die 
Husarenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist. 
  
Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen. 
 
 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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