Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.22 Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn

beschlusstext · 2022-12-08 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

eutet: o Es werden ausreichende Haushaltmittel (jährliches Budget) bereitgestellt. o Bonn stellt kostenlos Räume und Material für die Beteiligungsarbeit zur Verfügung und unterstützt durch eigene Kompetenzen und Ressourcen. o Netzwerk- und Kooperationspartner*innen stellen Räume, Veranstaltungstechnik und ihr Know-How (Moderation und Mediation) zur Verfügung. 4.9 Öffentlichkeitsarbeit Beteiligungsprozesse für Kinder und Jugendliche brauchen eine gute und zeitgemäße multimediale Öffentlichkeitarbeit in kinder- und jugendgerechter Sprache und Form, um eine große Breite von Kindern und Jugendlichen zu erreichen und weitere Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Erforderlich dafür ist: o Über die Homepages www.bonn.de und www.bonn-macht-mit.de werden regelmäßig leicht zu findende Informationen zu Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen veröffentlicht. o Kinder und Jugendliche haben über die Verwaltung die Möglichkeit, Formen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln und zu nutzen. o Die Verwaltung prüft den Einsatz von Social Media Plattformen und Messenger-Diensten, um auf eine lebensweltnahe Kommunikationsebene mit jungen Menschen zu gelangen. o Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Beteiligungsstrukturen aktiv sind, bilden sich gemeinsam fort, um grundsätzliche Beteiligungsstrukturen in Bonn und zielgruppengerechte Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit kennen und nutzen zu lernen. 4.10 Fehlerfreundlichkeit Kinder- und Jugendbeteiligung ist auch immer ein Lernort selbstbestimmten Lernens. Es muss möglich sein, Fehler zu machen und sie zu korrigieren, ohne dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Wahrnehmung abgewertet werden. „Der Rat, die Ausschüsse, die politische und die Verwaltungsführung sollten Such- und Experimentierphasen der Kinder und Jugendlichen tolerieren

24 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin

  1. S. 52.

Seite 13 von 17 14

und bereit sein, das Risiko von Fehlern und Fehlschlägen in Kauf zu nehmen und sie konstruktiv aufzuarbeiten.“25

  1. Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn

Im Folgenden werden erste Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ihre Meinung zu hören und angemessen zu berücksichtigen) und zur Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Bonn im kommunalen Verwaltungshandeln genannt und beschrieben. Dabei sind Kinder und Jugendliche zukünftig bei allen großen Vorhaben dieser Stadt wie beispielsweise Klimaneutrales Bonn 2035, Mobilitätswende, digitale Transformation oder soziale Gerechtigkeit mitzudenken und aktiv einzubeziehen. Es ist notwendig, dass sich die Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung (die Kinder und Jugendlichen selbst, die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendverbände, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Integration und Vielfalt, die Programmkoordination „Kinderfreundliche Kommune“ sowie die Stabsstelle Bürgerbeteiligung) vernetzen, zusammenarbeiten, Ressourcen nutzen und gezielte Absprachen zur Umsetzung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im Sinne aller Kinder und Jugendlichen treffen. Die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn müssen dabei gestärkt und unterstützt sowie vorhandene Beteiligungsformen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Unter Einbezug der Ergebnisse des Jugendbarcamps zur „Kommunalen Jugendbeteiligung“, einer anschließenden Auseinandersetzung und Prüfung, werden im folgenden Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen vorgeschlagen. Wichtig ist, dass diese realistisch realisierbar sind, zeitnah umgesetzt und mit Leben gefüllt werden. Die Ideen, Vorschläge und Wünsche der Jugendlichen aus dem Jugendbarcamp, die hier beschrieben wurden, gehen weit über die vorgeschlagenen Handlungsschritte hinaus. Sie dürfen nicht verlorengehen und sind weiterhin auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Politische Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen bedeuten immer auch stetige Weiterentwicklung. So wird beispielsweise in naher Zukunft der Aktionsplan der Kinderfreundlichen Kommune vorliegen, Erkenntnisse aus gemachten Erfahrungen gewonnen werden und weitere Ideen aus Beteiligungsverfahren entstehen. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn wird stetig weiterentworfen und fortgeschrieben. Erste konkrete Schritte sind:

  1. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn werden zeitnah bezüglich der Kinder- und Jugendbeteiligung

an politischen Entscheidungsprozessen erweitert und fortgeschrieben.

  1. Ein Leitfaden zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen für die

Verwaltung wird bis Ende 2023 entwickelt. Hier sollen Antworten auf die Fragen, warum es eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an Entscheidungsprozessen braucht und welchen Mehrwert sie hat, gegeben werden. Voraussetzungen, Instrumente und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen hier beschrieben sein.

25 Ebd. S. 55. Seite 14 von 17 15

  1. Die jeweiligen Vorhabenblätter der Vorhabenliste26 werden sofort um den Schritt der Überprüfung

erweitert, inwiefern Kinder und Jugendliche im Beteiligungsprozess/-verfahren beteiligt werden. Hierzu müssen die jeweiligen Fachämter kurz beschreiben, wie sie die Kinder und Jugendlichen erreichen und beteiligen wollen. Wenn keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, muss eine Begründung durch das jeweilige Fachamt erfolgen.

  1. Die Stabstelle Bürgerbeteiligung hat die Aufgabe, in allen Belangen der Beteiligung von Kindern

und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in der Verwaltung zu beraten, konzeptionell zu begleiten und die Qualität der Beteiligungsverfahren zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

  1. Es wird ein fester Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Evaluation aller

Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen und zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Der Arbeitskreis wird von der Stabstelle Bürgerbeteiligung eingerichtet und geleitet. Angehören sollen dem Arbeitskreis zunächst die am bisherigen Prozess beteiligten Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung.

  1. Ein Netzwerk wird geschaffen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Breite der

Stadtgesellschaft zu verankern.

  1. Ein digitales Jugendportal zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen

Entscheidungsprozessen wird eingerichtet, die kinder- und jugendgerecht gestaltet ist. Dieses kann als Unterseite der Website www.bonn-macht-mit.de angelegt werden. So kann zugleich eine Querverbindung zu Beteiligungsformen zielend auf Erwachsene und damit eine generationenübergreifende Durchlässigkeit innerhalb der kommunalen Bürgerbeteiligung erreicht werden.

  1. Die Verwaltung klärt, wie Social Media Accounts genutzt werden können. Kinder und Jugendliche

werden am ehesten erreicht und beteiligen sich, wenn die Möglichkeit gegeben ist, ihnen auf den von ihnen benutzen sozialen Netzwerken zu begegnen und sie sich dort austauschen können.27

  1. Gemeinsam mit den Akteuer*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen Kinder und

Jugendliche über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten (wie beispielsweise das Stellen von Bürgeranträgen) beraten und aufgeklärt werden. Informations- und Beratungsangebote werden ausgebaut und sichtbar gemacht. Anstoß hierzu gibt der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung (siehe oben).

  1. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird pro Stadtbezirk um einen Jugendlichen zwischen 13 und 17

Jahren erweitert. Zusätzlich wird pro Stadtbezirk ein Jugendlicher zwischen 13 und 17 Jahren als Vertretung benannt. Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl und soll regelmäßig (beispielsweise nach einem Jahr) erfolgen. Die Jugendlichen werden vom Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe oben) unterstützt und begleitet. Nach einem Jahr soll evaluiert werden, inwiefern die Jugendlichen sich im Beirat Bürgerbeteiligung einbringen und die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Vorbereitung, Umsetzung und

26 „Auf die Vorhabenliste werden alle Vorhaben der Bundesstadt Bonn gesetzt, bei denen potentiell ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden könnte. Zu jedem Vorhaben wird vermerkt, ob Bürgerbeteiligung vorgesehen ist und wenn ja, ob ein standardisiertes oder komplexes Verfahren geplant ist.“ Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn 2014. S. 14. 27 Instagram, Snapchat und TikTok sind Beispiele von Social-Media-Apps, die von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren häufig genutzt werden. Vier von fünf Jugendlichen haben nach der JAMES-Studie 2020 ein Kundenkonto bei mindestens einer solchen App. „Am häufigsten nutzen Jugendliche soziale Netzwerke, um Fotos anzuschauen und Beiträge Anderer zu liken. Ebenfalls gerne werden Profile von Freunden besucht, Chatfunktionen genutzt, Nachrichten versendet und eigens Fotos gepostet. Auch als Informationsquelle spielen soziale Medien für Jugendliche eine Rolle.“ https://www.jugendundmedien.ch/digitale-medien/soziale-medien (02. April 2022) Seite 15 von 17 16

Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen vertreten konnten. Anhand der Ergebnisse der Evaluation muss das Format weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst werden. Dies sind erste Handlungsschritte zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn. Um dem Anspruch gerecht zu werden, dass die Stadt Bonn eine Kinder- und Jugendbeteiligung, sowohl „top down“ als auch „bottom up“ (bei der die Kinder und Jugendlichen ihre Themen setzen und einbringen können) lebt und umsetzt, muss dieses Konzept ständig weiterentwickelt und zukünftig um weitere Vorgehensweisen ergänzt werden. Hierzu wird der Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe oben) regelmäßig berichten und weitere Handlungsschritte vorschlagen.

Seite 16 von 17 17

  1. Anhang

Dokumentation „Digitales Jugendbarcamp zum Thema ‚Kommunale Jugendbeteiligung‘ 13. März 2021 (pdf) Leitlinien Bürgerbeteiligung (pdf) Quellen Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622. Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr. 1812121. Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn. Bonn 2014. IJAB (Hrsg.). Jugend Barcamp. Leitfaden für ein offenes Veranstaltungsformat. Bonn 2020. Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden- ausgegrenzt/ (02. März 2021) https://www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen/ (02. März 2021) https://www.mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan-2018-2022-des-landes-nordrhein- westfalen (03. März 2022) https://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/beteiligungsformen/ (18. März 2022) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063 (29. März 2022) https://www.jugendundmedien.ch/digitale-medien/soziale-medien (02. April 2022) https://www.bochum.de/Referat-fuer-politische-Gremien-Buergerbeteiligung-und- Kommunikation/JugendDialog (07. April 2022) https://www2.duisburg.de/micro2/jugendliche/medien/bindata/Flyer_Kuemmerer.pdf (07. April 2022) https://recht.nrw.de (07. September 2022)

Seite 17 von 17

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:32963/pdf

Weiterführend