Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013583) # Ö 6.25.1 Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:9981) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:440) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 6.25.1 Fällung einer Platane in der Clemens-August- Straße in Bonn-Poppelsdorf zur Kenntnis genommen 210088-01 ST Inhalt der Stellungnahme: Die Baumwurzel hat nicht nur den Belag des unmittelbar angrenzenden Parkplatzes angehoben, sondern in deutlich erkennbaren Maß auch den Belag des danebenliegenden, ebenfalls privaten Parkplatzes. Aktuell ist dieser zweite Parkplatz noch nutzbar. Bei weiterem Dickenwachstum der durchgehenden Wurzeln wird aber auch der nächste Parkplatz in wenigen Jahren nicht mehr nutzbar sein. Gegen den Einbau einer wassergebundenen Decke zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz in der Clemens-August-Straße sprechen folgende Argumente: - Eine wassergebundene Decke ist für das Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Dies gilt umso mehr für den vorliegenden Fall, weil hier beim Ein- und Ausparken durch die Lenkbewegungen so große Scherkräfte auftreten, dass eine solche Befestigung nur wenige Tage halten würde. - Die Hebungen des vorhandenen Belags sind so gravierend, dass nach einer Beseitigung der Befestigung und Herstellung der Ebenflächigkeit die Wurzeln des Baumes mindestens unmittelbar an der Oberfläche, wenn nicht sogar darüber befinden würden. Das Befahren der Wurzeln würde insbesondere mit den o. g. Scherkräften unverzüglich zu erheblichen Schäden an den Wurzeln führen, wodurch der Baum erheblich geschädigt würde und damit ebenfalls bald entfernt werden müsste. - Der betroffene Parkstand unmittelbar neben dem Baum befindet sich in privatem Besitz. Der Eigentümer hat ein Recht darauf diesen Parkplatz zu nutzen. Er ist nicht verpflichtet Schädigungen oder Wertminderungen seines Eigentums hinzunehmen. Baumfällungen sind immer Einzelfallentscheidungen, die sich auf einen konkreten Baum an einem konkreten Standort mit einem konkreten Schadbild bzw. einem konkreten Problem beziehen. Vor einer Entscheidung für eine Baumfällung werden von der Verwaltung regelmäßig auch bauliche oder planerische Alternativen geprüft. Die Verkehrssicherheit ist auf öffentlichen Verkehrsflächen durch die Bundesstadt Bonn aber immer zu gewährleisten. Sollte in der näheren Umgebung (oder an anderer Stelle im Stadtgebiet) die Verkehrssicherheit durch Belagsanhebungen durch Baumwurzeln nicht mehr gegeben sein, werden daher ebenfalls alle Möglichkeiten geprüft, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Baumfällungen werden dabei soweit wie möglich vermieden, können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Tausch des derzeit nicht nutzbaren Stellplatzes mit einem anderen bislang öffentlichen Parkplatz und die Aufgabe des nicht nutzbaren Parkplatzes ist nicht Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— möglich, da sich der Stellplatz zusammen mit anderen privaten Stellplätzen in einem eigenen, mit einer Schranke abgegrenzten Bereich befindet. Innerhalb dieses Bereichs gibt es keinen Stellplatz, der zum Tausch angeboten werden könnte. Die Abgrenzung der privaten Stellplätze ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 7621-50 „Rudolf-Stöcker-Weg“ festgesetzt. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:34978/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:34978/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)