Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013570) # Ö 8.13 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003710) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:440) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 8.13 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn ungeändert beschlossen 212158 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, 3 GRÜNE und Rheingrün Ergebnis der Anhörung: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die epidemiologische Lage wird selbstverständlich weiter beobachtet und kann noch zu Veränderungen des Formates bis hin zur Absage führen, wie das auch für andere Veranstaltungen gilt. Anlage 1 Anlage 1 OBV Weihnachtsmaerkte 2021 Seite 1 von 2 Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 456a), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung erlassen: § 1 Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.12.2021, im wie folgt umgrenzten Gebiet: Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof – Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz - (alle Straßen beidseitig) in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt einen Tag nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 20. Dezember 2021 außer Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche Ordnungsbehörde Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35041/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35041/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)